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ADNR

ADNR (Accord Européen relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par voie de Navigation du Rhin) war das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter der Rhein. Das ADNR war der einflussreichste Vertrag, auf den sich die meisten europäischen Flusskommissionen und Staaten stützen. Das ADNR erlosch 2011, drei Jahre nach Inkrafttreten seines Nachfolgers.

2009 wurde das ADNR durch das Harmonisierungsübereinkommen ersetzt Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) der UNECE, die auf dem ADNR basiert. Das ADN trat für die Niederlande in Europa am . in Kraft 29. Februar2008.

Die Abkürzung „ADNR“ wurde üblicherweise verwendet, um die Anhänge des Übereinkommens zu kennzeichnen, die die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter enthalten. Diese Regelungen wurden regelmäßig (alle zwei Jahre) von einem Expertengremium dem Stand der Technik und der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst; man spricht von ADNR 2001, ADNR 2003, ADNR 2005...

Das Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat die Verordnungen angenommen.

Das ADNR 2007 bestand aus neun Teilen:

  1. Allgemeine Regeln
  2. Einstufung
  3. Gefahrgutverzeichnis, Sonderbestimmungen sowie Ausnahmen im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgut in begrenzter Menge verpackt
  4. Verwendung von Verpackungen und Tanks
  5. Versandverfahren
  6. Anforderungen an die Konstruktion und Prüfung von Verpackungen, IBCs, Großverpackungen und Tanks
  7. Vorschriften für das Laden, Transportieren, Entladen und sonstige Handhabung der Ladung
  8. Regeln für Besatzung, Ausrüstung, Schiffsbetrieb und Dokumente
  9. Bauvorschriften

Siehe auch

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