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Das Steuergutschrift des Arbeitnehmers[1][2] ist ein Steuergutschrift auf Niederländisch Einkommensteuergesetz 1964 Wet und Artikel 8.11 des Einkommensteuergesetz 2001.
Die Steuergutschrift des Arbeitnehmers wird auf das Einkommen aus laufender Beschäftigung (Arbeitseinkommen, Steuergutschrift des Arbeitnehmers). Hierzu zählen auch Einkünfte aus vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall), aber keine Leistungen nach dem WW, Arbeit und Einkommen nach Erwerbsfähigkeitsgesetz und der Invalidenversicherungsgesetz.
Das Quellensteuer (meist Arbeitgeber) muss die Steuergutschrift des Arbeitnehmers mit der Steuerbehörden auszahlen Lohnsteuer.
Hügel
Die Steuergutschrift des Arbeitnehmers wurde Frühlingsvertrag von 2012 und die Koalitionsvertrag 2012, und aufgrund der Lohnnormungsgesetz hügelig: die Menge nimmt erst langsam zu, dann viel schneller, dann konstant, dann abnehmend, dann konstant. Im Steuerplan 2014 wird dies als übersichtliche Grafik dargestellt.[3]
Im Steuerplan 2015 wird auch die Steuergutschrift des Arbeitnehmers geändert. 500 Millionen Euro hat das Kabinett für eine weitere Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrags reserviert. Dies soll durch eine deutliche Anhebung der Ausstiegsgrenze im Arbeitnehmerabsetzbetrag ab 2015 erreicht werden. Die Kürzungsgrenze ist das Einkommen, bei dem die Steuergutschrift des Arbeitnehmers gekürzt wird. Diese erhöhte Fertigstellungsgrenze erzeugt eine breitere (flache) Spitze des Hügels.
2013
2013 sind die endgültigen Zahlen:
- a) 1,827 % des Erwerbseinkommens mit maximal 161 €, zuzüglich:
- b. 16,115% des Erwerbseinkommens, soweit dieses mehr als 8816 € beträgt, wobei die Summe der nach den Teilen a und b berechneten Beträge 1723 € nicht übersteigt, abzüglich:
- c. 4 % des Erwerbseinkommens, sofern dieses mehr als 40.248 € beträgt, mit der Maßgabe, dass die Kürzung 1173 € nicht übersteigt.
Das Maximum wird bei einem Erwerbseinkommen von 8816 € (1723 € - 161 €) / 0,16115 = 18,509 € erreicht.
In materieller Hinsicht bedeutet dies also eine Reduzierung der Box-1-Sätze für Erwerbseinkommen um 1,827 %, 16,115 %, 0 %, -4% und 0 %. Wenn in Box 1 keine sonstigen Einkünfte/Abzugsposten vorhanden sind, bedeutet dies per Saldo im Jahr 2013 einen Staffelsatz mit Gesamtsätzen (ohne IAB) von 35,173 %, 20,885 %, 25,885 %, 42 %, 46 %, 56 % und 52 %.
2014
Es Steuerplan 2014 bestimmt unter anderem für die meisten Erwerbseinkommen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 eine Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrags und eine Senkung der Erwerbseinkommen von ca. 100.000 € (im Jahr 2016 auf null) sowie 2017 eine weitere Erhöhung des Steuergutschrift des Arbeitnehmers für die meisten Arbeitseinkommen. Der Kürzungsprozentsatz bleibt bei 4 %, dies gilt jedoch für einen immer längeren Verlauf des Arbeitseinkommens.
Nach diesem Steuerplan beträgt die Steuergutschrift des Arbeitnehmers im Jahr 2014:
- a) 1,807 % des Erwerbseinkommens mit maximal 161 €, zuzüglich:
- b. 18,724% des Erwerbseinkommens, soweit dieses 8.913 € übersteigt, wobei die Summe der nach den Teilen a und b berechneten Beträge 2.097 € nicht übersteigt, und vermindert, jedoch höchstens auf 367 €, um:
- c. 4 % des Erwerbseinkommens, sofern dieses 40.721 € übersteigt.
Das Maximum wird dann bei einem Erwerbseinkommen von 8.913 € (2.097 € - 161 €) / 0,18724 = 19.252 € erreicht.
2015
Die Steuergutschrift des Arbeitnehmers im Jahr 2015 beträgt:[4]
- a) 1,81 % des Erwerbseinkommens mit maximal 163 €, zuzüglich:
- b. 19,679% des Erwerbseinkommens, soweit dieses 9010 € übersteigt, wobei die Summe der nach den Teilen a und b berechneten Beträge 2220 € nicht übersteigt, und vermindert, höchstens jedoch auf 184 €, um:
- c. 4 % des Erwerbseinkommens, sofern dieses 49.770 € übersteigt.
Der geringe Betrag von 184 € wird bei einem Erwerbseinkommen von 100.670 € erreicht.
2016
Die Steuergutschrift des Arbeitnehmers im Jahr 2016 beträgt:[5]
- a) 1,793% des Erwerbseinkommens mit maximal 164 €, erhöht um:
- b. 27,698% des Erwerbseinkommens, soweit dieses 9.147 € übersteigt, wobei die Summe der auf der Grundlage der Teile a und b berechneten Beträge 3.103 € nicht übersteigt, und vermindert, jedoch höchstens auf Null, um:
- c. 4 % des Erwerbseinkommens, sofern dieses 34.015 € übersteigt.
Der Höchstbetrag von 3.103 Euro wird bei einem Erwerbseinkommen von 19.758 Euro bis 34.015 Euro erreicht.
Alten
Die Prozentsätze und Beträge (für die Steuergutschrift des Arbeitnehmers selbst) sind für ältere als die gesetzliches Rentenalter.
Kommission Van Dijkhuizen
Das Kommission Van Dijkhuizen vorgeschlagen, den Höchstbetrag des Arbeitnehmerfreibetrags gegenüber 2013 (2017) um 410 € zu erhöhen, eine Reduzierung um 3 % ab ca. 49.000 € bzw. 50.000 €, dann aber bis zum Nullpunkt des Arbeitnehmerfreibetrags, mit einem Arbeitseinkommen von ca. 120.000 €. Zusammen mit der vorgeschlagenen Änderung des Tarifsatzes ergibt dies Gesamtsätze (ohne IAB) von 35,267 %, 24,68 %, 37 %, 40 %, 52 % und 49 %.