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Strafzinsen ist der Betrag, den Hypothekenbanken ihren Kunden in Rechnung stellen, wenn sie Hypothek plötzlich zurückzahlen oder wenn sie ihre haben Festzinsperiode ab wollen. Letzteres geschieht vor allem bei Verbrauchern, die die Hypothek auf einen anderen Anbieter übertragen möchten. In vielen Fällen verlangen sie eine „Geldstrafe“ als Entschädigung für den Bruch der Vereinbarung mit dem Hypothekengeber.

Am 14. Juli 2016 trat die Europäische Hypothekenrichtlinie bzw. Hypothekenkreditrichtlinie (MCD) in Kraft.[1] Darin wurde unter anderem festgelegt, dass die Strafzinsen, die der Kunde für die vorzeitige Rückzahlung zahlt, den finanziellen Nachteil, der der Bank dadurch entsteht, nicht übersteigen dürfen.[2] Aus der Forschung von Radar und Ikbenfrits stellte sich im September 2016 heraus, dass alle untersuchten niederländischen Banken ein zu hohes Bußgeld erhoben hatten. Das Behörde für die Finanzmärkte (AFM) hat Anfang 2017 neue Berechnungsregeln für die Berechnung des Strafzinses entwickelt.

Berechnung

Eine Geldstrafe wird erhoben, wenn die Hypothekenzinsen der Verbraucher den Hypothekenvertrag vor Ablauf der Zinsbindungsfrist kündigen möchte. Dies kann durch die Tilgung der Hypothek oder die Übertragung der Hypothek auf eine neue Bank oder einen neuen Hypothekengeber erfolgen. Die von den Anbietern erhobene Geldbuße besteht aus einer Gebühr für die vorzeitige Rückzahlung auf der Grundlage der Barwertmethode. Nachfolgend finden Sie den Schritt-für-Schritt-Plan zur Berechnung der Strafzinsen[3].

Schritt 1: Aktuelle Hypothek

Ursprüngliche Hypothekenschuld - Straffrei Einlösungsbetrag - regelmäßige Rückzahlung

Darin ist:

  • Ursprüngliche Hypothekenschuld = ursprünglicher Kreditbetrag
  • Straffreier Rückzahlungsbetrag = die Bedingungen der Hypothek geben an, wie viel Strafe jedes Jahr zurückgezahlt werden kann. Dies sind mindestens 10 % der ursprünglichen Hypothekenschuld.
  • Regelmäßige Rückzahlung = zum at Annuitätenhypothek und lineare Hypothek wird monatlich gezahlt. Diese können von der ursprünglichen Hypothekenschuld abgezogen werden. Auch der Sparplatz, der zum gehört Sparhypothek mit dem Wohneigentum verbunden ist, kann abgezogen werden.

Schritt 2: Verpasste Zinszahlungen

((Vertragszins x Laufende Hypothek) - (Vergleichszins x Laufende Hypothek)) x Verbleibende Festzinsperiode

Darin ist:

  • Vertragszinsen = aktuell gezahlte Zinsen für die Hypothek
  • Vergleichszins = der aktuelle Zinssatz, den der Hypothekengeber nun für die restliche Zinsbindungsfrist anbietet
  • Verbleibende Festzinsperiode = ursprüngliche Festzinsperiode - abgelaufene Periode

Schritt 3: Geld verdienen

Verpasste Zinszahlung x Vergleichszins

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