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Buitenlander
Amerikaner auf Reise, von Utagawa Sadahide, Rijksmuseum Amsterdam

EIN Ausländer oder Fremder im rechtlichen Sinne, jemand, der nicht im Besitz der Staatsangehörigkeit des Landes, in dem er wohnt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff auch für Personen mit jüngerem Migrationshintergrund verwendet.

Der Holländer Ausländergesetz 2000 definiert einen Ausländer als jemanden, der nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt und aufgrund einer Rechtsvorschrift nicht als niederländischer Staatsbürger behandelt werden darf.

Das Wort Ausländer hat in den Niederlanden eine starke Bedeutung abwertend klingen, weil Angehörige ethnischer Minderheiten, die die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, von vielen noch immer als Ausländer bezeichnet werden.

In Belgien hat der Begriff Ausländer auch oft eine abwertende Konnotation. Tatsächlich ist der Begriff „Ausländer“ etablierter, ein Wort, das in der öffentlichen Debatte auch oft missbraucht wird, um sich wie das Wort „Ausländer“ auf Angehörige ethnischer Minderheiten zu beziehen, die die belgische Staatsangehörigkeit besitzen. Der Begriff 'Ausländer' ist auch a legal Konzept zur Ernennung von Einwohnern, die nicht die Staatsangehörigkeit des Wohnsitzlandes besitzen und der Rechtslehre entsprechen, oder demografische Merkmale in dieser Hinsicht als neutral zu betrachten.

Im Laufe der Zeit entstand der Bedarf an anderen Begriffen, da die Menschen immer noch Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund unterscheiden wollten, obwohl viele jetzt die niederländische oder belgische Staatsangehörigkeit hatten. So entstand"Migrant", "Landsmann" und schlussendlich "Immigrant".