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CE-markering
Darstellung CE-Kennzeichnung

Das CE Kennzeichnung die auf vielen Produkten zu finden ist, weist darauf hin, dass das Produkt den geltenden Vorschriften innerhalb der . entspricht Europäischer Wirtschaftsraum (EER: die Europäische Union Plus Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island). CE steht für Konformität Europaenne, was so viel bedeutet wie in Übereinstimmung mit europäischen Vorschriften. Besonders hervorzuheben ist, dass dieser Begriff nirgendwo in einer europäischen Richtlinie zu finden ist.

Die CE-Kennzeichnung ist nicht a Qualitätszeichen. Die Verfahren zur Anbringung der CE-Kennzeichnung basieren auf der EU-Entscheidung 93/465/EWG[1]. Grund für diese Entscheidung ist "Europa 1992", wonach die Personenfreizügigkeit (Schengener Abkommen) und Ware verfolgt wird. Die verschiedenen bis dahin geltenden nationalen Anforderungen stellten de facto ein Handelshemmnis dar.

Der Zweck der CE-Kennzeichnung ist daher zweifach. Einerseits soll der freie Handel innerhalb der Mitgliedstaaten gefördert und andererseits die Sicherheit bei der Verwendung der Produkte erhöht werden.

Da Europa kein Land oder keine Föderation ist, werden Vereinbarungen durch Verträge getroffen. Durch Verträge wie die Römischen Verträge und die Vertrag von Lissabon Es wurde vereinbart, dass die Mitgliedstaaten die europäischen Rechtsvorschriften innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist übersetzen und in ihr nationales Recht übernehmen. In der Praxis ist daher von "europäischer Gesetzgebung" die Rede.

Die CE-Kennzeichnung beinhaltet[Quelle?] eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung auf Produkten, die unter eine der „New Approach“-Richtlinien fallen. Dies sind beispielsweise Elektrogeräte, Maschinen, Gasgeräte, Spielzeug, Aufzüge, Messgeräte (Wasser-, Gas- und Stromzähler, Waagen etc.), persönliche Schutzausrüstungen (Schutzhelme, Warnschutzkleidung u.ä.) und medizinische Hilfsmittel.[2]

Durch Anbringen der CE-Kennzeichnung weist der Hersteller oder sein Bevollmächtigter darauf hin, dass das Produkt allen geltenden europäischen Vorschriften entspricht und die Konformitäts- oder Konformitätsverfahren abgeschlossen sind. Außerdem muss er in den meisten Fällen eine Konformitätserklärung für das betreffende Produkt erstellt haben. In dieser Konformitätserklärung ist der Hersteller oder Importeur verpflichtet anzugeben, dass das Produkt allen geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Darüber hinaus ist der Hersteller oder Importeur zur Haftung für sein Produkt verpflichtet.

Die Prüfung der Einhaltung der CE-Kennzeichnungsvorschriften ist weitgehend Selbstzertifizierung. Dies bedeutet, dass der Hersteller bzw. Importeur notwendige Messungen und Untersuchungen selbst durchführen muss oder diese Messungen an ein Institut seiner Wahl auslagern kann.

In bestimmten Fällen ist eine EG-Typgenehmigung erforderlich und es muss eine von den Behörden benannte Stelle hinzugezogen werden (benannte Stelle). Zum Beispiel bei Gasgeräten und persönlicher Schutzausrüstung. Die CE-Kennzeichnung eines EG-typgenehmigten Produkts, bei dem eine benannte Stelle an der Produktionskontrolle beteiligt ist (EG-Überwachung, je nach gewähltem Konformitäts- bzw. Konformitätsverfahren) ist an den 4 Ziffern nach der CE-Kennzeichnung zu erkennen. Der vierstellige Code verweist auf die benannte Stelle, die die Bewertung der Produktion durchführt (EG-Aufsicht). Welche Benannte Stelle zu welcher Nummer gehört, finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission in NANDO. Entgegen der landläufigen Meinung sollte der Code der benannten Stelle, die die EG-Baumusterprüfung durchgeführt hat, nicht erwähnt werden. Benannte Stellen werden von den Mitgliedstaaten bei der Europäischen Kommission notifiziert.

Das falsche Anbringen der CE-Kennzeichnung und/oder das Erstellen und Unterschreiben der Konformitätserklärung (auch: EG-Konformitätserklärung) ist eine Wirtschaftsstraftat und fällt in den Niederlanden unter das Gesetz über Wirtschaftsdelikte. Die Aufsicht hierzu finden Sie in Die Niederlande Platz durch zum Beispiel die Vorgesetzten Niederländische Behörde für Lebensmittelsicherheit und der Telekommunikationsagentur.

Die Mitgliedstaaten müssen Produkte mit der CE-Kennzeichnung auf ihrem Markt zulassen. Nur wenn ein Mitgliedstaat nachweisen kann, dass ein Produkt die grundlegenden Anforderungen einer oder mehrerer Richtlinien nicht erfüllt, kann das Produkt vom Markt ausgeschlossen werden. Die Nichtaushändigung der Konformitätserklärung an die Aufsichtsperson(en) kann aber auch zu einer Maßnahme/Sanktion führen (schließlich kann nicht festgestellt werden, dass das Konformitätsbewertungsverfahren vollständig eingehalten wurde).

Die Vorschriften betreffen hauptsächlich die Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltaspekte der Produkte. Elektrogeräte dürfen zum Beispiel nicht stören elektromagnetische Strahlung noch empfindlich gegenüber solcher Strahlung sein. Im Bereich IVD (In-vitro-Diagnostik) gelten andere Aspekte. In diesem Fall prüft die benannte Stelle auf Entwurfs-, Herstellungs- oder Produktebene, ob der IVD die Anforderungen erfüllt.

Der Unterschied zwischen der europäischen und der chinesischen CE-Kennzeichnung, die chinesische CE-Kennzeichnung ist kein offizielles Zeichen.

Missbrauch und Täuschung

Wie jede Marke wird auch die CE-Kennzeichnung missbraucht. Am 27. November 2007 stellte Zuzana Roithová dazu eine Frage im Europäischen Parlament[3]. Am 9. Januar 2008 kam die Antwort von Günter Freue dich im Namen des Ausschusses[4]. Dies zeigt, dass das falsche (chinesische) CE-Logo oder dessen Zertifizierung offiziell nicht existiert. Es ist Aufgabe der europäischen Mitgliedstaaten, die Einhaltung der korrekten Verwendung des CE-Logos zu überwachen.

Wofür gilt die CE-Kennzeichnung?

Nando .s Website[5] (New Approach Notified and Designated Organisations) ist ein offizielles Tool der Europäischen Kommission, das einen Überblick über die europäischen Richtlinien und Verordnungen gibt, die zu einer CE-Kennzeichnung führen können.

  • (EU) 2016/425 Persönliche Schutzausrüstung
  • 90/385/EEC Aktive implantierbare medizinische Geräte
  • 2014/28/EU Explosivstoffe für zivile Zwecke
  • 93/42/EWG Medizinprodukte (MDD, in Auslaufphase)
  • 2017/745 EU-Medizinprodukte (MDR)
  • 2014/34/EU Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
  • 2013/53/EU Sportboote
  • 2014/33/EU Aufzüge
  • 98/79/EG In-vitro-Diagnostika
  • 2014/53/EU Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräte
  • (EU) 2016/424 Seilbahnen zur Personenbeförderung
  • 2000/14/EG Geräuschemission in die Umwelt durch Outdoor-Geräte
  • 2014/32/EU Messgeräte
  • 2006/42/EG Maschinen
  • 2014/35/EU Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (Niederspannung)
  • 2013/29/EU Pyrotechnische Artikel
  • 2008/57/EG Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft (Neufassung)
  • 2014/31/EU Nichtselbsttätige Waagen
  • 2009/48/EG Spielzeugsicherheit
  • 2014/29/EU Druckbehälter in einfacher Form
  • (EU) 2016/426 Gasgeräte
  • 2010/35/EU Ortsbewegliche Druckgeräte
  • 2014/30/EU Elektromagnetische Verträglichkeit
  • 2014/68/EU Druckgeräte
  • 2014/90/EU Schiffsausrüstung
  • (EU) Nr. 305/2011 Bauproduktenverordnung
  • Verordnung 2009/750/EG (Durchführungsrichtlinie 2004/52/EG) Europäischer elektronischer Mautdienst und zugehörige technische Komponenten
  • (EG) Nr. 552/2004 Interoperabilität des europäischen Flugverkehrsmanagementnetzes

Siehe auch

Externe Links