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Carrouselfraude
Karussellbetrug, erklärt von den Niederländische Steuerbehörden (klicken um zu vergrößern).

Karussellbetrug ist eine Form von Steuerbetrug bei denen Betrug mit der Überweisung und Rückgabe von . begangen wird MwSt.. Man spricht daher von a Umsatzsteuerkarussell. Karussellbetrug liegt vor, weil innerhalb einer Unternehmensgruppe kontinuierlich Waren geliefert werden, wobei die Mehrwertsteuer zurückgefordert, aber nicht abgeführt wird.

Oftmals werden die gleichen Waren immer wieder über die gleichen Unternehmen weiterverkauft, daher der Hinweis auf die Karussell (Karussell). Verkaufskarusselle kommen auch bei anderen Betrugsformen vor, wie zum Beispiel beim Immobilienbetrug oder Marktmanipulation.

Karussellbetrug nimmt innerhalb der verschiedenen Formen des Steuerbetrugs eine Sonderstellung ein. Bei anderen Betrugsformen liegt eine wirtschaftliche Tätigkeit vor, bei der dem Staat die hierfür normalerweise fällige Steuer (ein Teil) einbehalten wird. Karussellbetrug geht jedoch noch einen Schritt weiter: Es geht nicht darum, Steuereinnahmen zu verpassen, sondern der Staat verliert durch die betrügerischen Aktivitäten sogar Geld.

Mechanismus

Karussellbetrug beruht darauf, dass sich die Steuerbehörden weitgehend auf die Erklärungen von Unternehmern verlassen (schließlich ist die Mehrwertsteuer eine Deklarationssteuer). Darüber hinaus werden Rückerstattungen schnell gewährt, um die Wirtschaftstätigkeit nicht zu stören. Die Kontrolle erfolgt recht sporadisch. Daher besteht die einfachste und häufigste Methode des Karussellbetrugs darin, einfach eine Entität zu erstellen (z z.B) von diesem Rechtsträger Umsätze und Lieferungen vornehmen lassen, um Mehrwertsteuer zu generieren und Vorsteuer zurückzufordern, aber nicht zu entrichten. Sechs Monate und Tausende bis Millionen Euro später leert der betrügerische Unternehmer das Unternehmen und reist in ein sonniges Land. Wenn die Behörden Geruchszünder sind, treffen sie oft nur einen Pleite oder leer zB.

Oft ist die Konstruktion komplizierter und grenzüberschreitend, um die Behörden irrezuführen. Die Kette beginnt normalerweise mit a Gemeinschaftsversorgung an ein Unternehmen, nennen wir ihn Anton bv, mit 0% MwSt. Anton bv verkauft die Ware dann weiter, wobei die Ware auch bewusst über die gutgläubigen Unternehmer Cornelis und Dirk (die die Mehrwertsteuer sauber bezahlen) weitergegeben wird. Am Ende der Reise erfolgt eine weitere Gemeinschaftslieferung zu 0% und eine Rückerstattung bei Edward bv. Wenn die Ware jedoch über die Grenze gebracht wurde, wird sie an den Anfang der Kette zurückverkauft. Edward bv verkauft die Ware beispielsweise an die Friedrich A.G. in Deutschland, Friedrich A.G. verkauft sie an Gerhard S.A. in Luxemburg, danach verkauft Gerhard sie an Anton bv. Damit ist das Karussell fertig. Es versteht sich von selbst, dass Anton bv, Edward bv, Friedrich A.G. und Gerhard S.A. Unternehmen des Betrügers. Grundsätzlich zahlen alle Unternehmen Mehrwertsteuer, aber irgendwo kommt es zu einem „Leck“ und es wird keine Mehrwertsteuer gezahlt, zum Beispiel bei den deutschen oder luxemburgischen Unternehmen. Daher kann es lange dauern, bis der Betrug aufgedeckt wird.

Antwort der Behörden

Die Steuerbehörden gehen bei Mehrwertsteuerbetrug hart vor, aber sie fischen meist hinter dem Netz. Die oben erwähnten Nebelschleier können Behörden in der Regel mehrere Monate lang irreführen, insbesondere wenn das Karussell grenzüberschreitend ist. Oft sind die Schuldigen weg und hinterlassen nur eine oder mehrere Briefkastenfirmen.

In der Steuergesetzgebung wurden Maßnahmen getroffen, wonach die Mehrwertsteuer auf bestimmte teure Artikel (einschließlich Elektronik) ab einem bestimmten Transaktionswert nicht mehr an Geschäftskunden weitergegeben werden darf. Die Mehrwertsteuer beträgt dann verschoben zum Kunden. Dies macht Karussellbetrug allein für diese Artikel praktisch unmöglich.

Steuerbehörden versuchen daher in der Regel, das gesamte Karussell zu treffen. Alle Beteiligten, auch Bona-fides, werden einer rigorosen Untersuchung unterzogen, bei der Razzien mit viel Machtdemonstration nicht gemieden werden (wie in Nordbrabant im Sommer 2008). Obwohl ein gutgläubiger Unternehmer im Prinzip nichts zu befürchten hat (er hat ja nichts falsch gemacht), wird er dennoch daran gehindert. Das Finanzamt kann beispielsweise seinen Vorsteuerabzug vorübergehend einfrieren, was zu einer Veranlagung des Vorsteuerabzugs führt Liquidität des Unternehmens bedeutet. Darüber hinaus ist der gutgläubige Unternehmer Rufschädigung wenn der Finanzinspektor einmarschiert oder wenn er vor seinen Mitbürgern mit Handschellen gefesselt wird und zur Polizeistation drängt oder Haftanstalt wird entlassen. Auch das Finanzamt wird das Unternehmen gründlich von oben bis unten durchforsten, was neben dem erwähnten Reputationsschaden auch die nötigen Unannehmlichkeiten mit sich bringt. Durch das Schlagen des gesamten Karussells soll eine präventive Wirkung erzielt werden. Auf diese Weise würden gutgläubige Unternehmer vorsichtiger sein, mit wem sie Geschäfte machen. Dennoch kann es für Gewerbetreibende im Vorfeld schwer zu erkennen sein, ob für ein Umsatzsteuerkarussell scheinbar normale Ware verwendet wird.

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