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Censor librorum

Das Zensor Librorum ist jemand, der in der katholische Kirche Bücher sind von den kirchlichen Behörden genehmigt und die null obstat gibt, wonach durch oder im Namen der Bischof es imprimatur gewährt wird.

Das lokaler Bürger hat das Recht, die Beurteilung von Büchern Personen anzuvertrauen, die ihm geeignet erscheinen. Darüber hinaus durch die Bischofskonferenz eine Liste der Zensoren, die den Diözesankurien zur Verfügung stehen, sollte erstellt werden. Sie kann auch einen Zensorenausschuss einsetzen, der vom Ortsordinarius konsultiert wird.

Bei der Ausübung seines Amtes darf der Zensor nur die vom Lehramt der Kirche vorgelegte Glaubens- und Sittenlehre der Kirche berücksichtigen und muss sein Urteil schriftlich abgeben. Wenn dies günstig ist, kann der Ordinarius nach eigenem Ermessen eine Beurlaubung (imprimatur) unter Angabe seines Namens, des Datums und des Ortes des Urlaubs erteilen. Gibt der Ordinarius diese nicht an, muss er dem Urheber des Werkes die Gründe für die Ablehnung mitteilen.[1]