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Collaterale Raden

Das Sicherheitenräte waren die Regierungsräte, die Gouverneure in dem Habsburg Niederlande diente als Ratgeber. Nach der Neuordnung der Zentralregierung durch Kaiser Karl V ab 1. Oktober 1531 gab es die folgenden drei Nebenräte:

  • Das Staatskanzlei (Französisch: Conseil d'Etat) war der Hauptkörper und bestand aus 12 Hochadligen, die hauptsächlich aus dem Süden kamen. Dieser Rat war für auswärtige Angelegenheiten und Krieg zuständig.
  • Das Geheimer Rat (Französisch: Ratsgeheimnis) war eher ein juristischer Beirat und bestand aus Berufsbeamten und Rechtswissenschaftlern. Dieser Rat war für innere Angelegenheiten und Justiz zuständig.
  • Das Finanzrat (Französisch: Conseil des Finances) bestand seit der Reorganisation aus drei Hochadligen, die von verschiedenen Finanzexperten unterstützt wurden, nämlich einem Generalschatzmeister, zwei oder drei Kommissaren, einem Generalkonkursverwalter, einem Sekretär und einem Schreiber. Der Finanzrat war für die öffentlichen Finanzen und die Verwaltung der königlichen Domänen zuständig.

Die Sicherheitenräte wurden unterstützt von a Kanzlei die formal in die Zuständigkeit des Geheimen Rates fiel, in der Praxis jedoch für die gesamte Brüsseler Regierung arbeitete.

Vor den 1531 gegründeten Collateral Councils gab es bereits den Supreme Court Großer Rat von Mechelen, die bereits im 15. Jahrhundert als höchste Justizanstalt der Regionen gegründet wurde.

Das System der drei Collateral Councils blieb bis zum Ende des Ancien Regime in Gebrauch. Nur für wenige kurze Zeiträume, z. B. während der Anjou-Regime (1702-1706/1711) und in den frühen Jahren des Österreichische Herrschaft in den Niederlanden (1718-1725) wurden die drei Räte durch einen Generalgouvernementsrat ersetzt.[1]