WikiDer > Kompromiss
EIN Kompromiss ist eine solche Verhinderung oder Beendigung von a Konflikt, dass keine der Kriegsparteien zu 100% ihren Willen durchgesetzt hat, sondern dass für beide Parteien akzeptabel ist. Es Ergebnis ist nicht für die Beteiligten, maximal, also nicht unterm Strich, sondern weil sich jeder darin vereinen kann, ja optimal, d. h. das unter den gegebenen Umständen am besten erreichbare. Ein ähnliches Konzept oder eine ähnliche Situation ist die modus vivendi.
Kompromisse (Aussprache wie geschrieben) sind in a . unvermeidlich Demokratie, aber auch im Eheleben, Geschäftsleben, Vereinsleben usw.
In dem Zivilrecht und der internationales Recht Kompromiss wird im Sinne einer Vereinbarung verwendet, in der zwei Parteien, die bereits einen Konflikt haben, vereinbaren, diesen Konflikt einem bestimmten Richter vorzulegen Schlichtung einreichen.
Außerdem ist bekannt Kompromissklausel oder der Kompromissklausel (in den Niederlanden) und die Schiedsklausel (in Belgien) (Französisch: Klausel Kompromiss). Dies ist eine Klausel, die in einer zivilrechtlichen oder internationalen Vereinbarung enthalten ist und vorsieht, dass alle Streitigkeiten in Bezug auf diese Vereinbarung einem bestimmten Gericht vorgelegt werden.[1] In dem internationales Recht handelt es sich um eine Klausel, in der eine bestimmte juristische Person, zum Beispiel die Internationaler Gerichtshof für etwaige Streitigkeiten zuständig gemacht wird.
Im 16. Jahrhundert wurde ein Vertrag oder Bund auch als Kompromiss bezeichnet, wobei dieses Wort aus dem Französischen stammt. In der niederländischen Geschichte ist es Bund der Adligen (Compromise des nobles; 1565) und die damit verbundenen Kompromiss der (reformierten) Händler bekannt.[1]
| Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise |