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Papst Pius IX

Beratung ist der letzte von drei apostolische Konstitutionen Das Papst Pius IX zu den zukünftig einzuhaltenden Regeln und Richtlinien veröffentlicht Konklaven. Mit In Hac Sublimi (1871) hob der Papst unter anderem das Vetorecht der katholischen Monarchen (die sog Ius Exclusivae) und gab die Kardinäle freie Hand bei der Wahl des Ortes, an dem das Konklave abgehalten wurde. Mit Lizenz pro apostolica (1874), er verbot es Kardinalskollegium ausdrücklich während der Erholungsurlaub päpstliche Macht auszuüben in der Hoffnung, dass dies die Wahl beschleunigen würde.

Beratung wurde am 10. Oktober 1877 erlassen und vorausgesetzt, dass die Kardinäle das Konklave, wenn es bereits begonnen hatte, verschieben oder sogar abbrechen konnten, wenn sie sich durch äußere Einflüsse bei der freien Wahl eines neuen Papstes behindert fühlten. Er ordnete auch an, dass alle drei Verfassungen in der ersten Sitzung des Kardinalskollegiums nach dem Tod des Papstes gelesen werden sollten.