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Duitse gemeente
Marktplatz von Coburg, ein kreisfreie Stadt in Bayern

Das Gemeinden in Deutschland sind die unteren administrativ niedrig in Deutschland. Am 1. Juli 2011 gab es in Deutschland 11.334 politisch selbstständige Städte und Gemeinden; am 31. Dezember 2018 waren es noch 11.014.[1]

Die Gesetzgebung bezüglich der Gemeinden ist per Zustand anders. Die Verfassung der Bundesrepublik enthält einige Bestimmungen zur Selbstbestimmung der Kreise und Gemeinschaft auf. Zum Beispiel muss das Volk eine Vertretung wählen können. Laut Verfassung sind auch Bürger anderer EU-Staaten wahlberechtigt. In fast allen Bundesländern gibt es noch eine Verwaltungsschicht zwischen den Gemeinden und dem Land selbst, nämlich die Landbezirk.

Größe

Die Größe des Deutschen Gemeinden unterscheidet sich enorm. So zählt die Gemeinde Unkrautbürste nur elf Einwohner, Berlin hat mehr als 3,4 Millionen. Berlin ist, sowie Hamburg, nicht nur eine Gemeinde, sondern auch ein Bundesland. Das Land Bremen besteht aus zwei Städten.

Die Zahl der Gemeinden hat stark abgenommen. Am 31. Dezember 1995 gab es in Deutschland beispielsweise noch 14.626 Gemeinden gegenüber weniger als 12.000 im Jahr 2009.[2] Im Vergleich zu 1900 ist das sehr wenig: Damals gab es noch 77.092 Gemeinden und Gutsbezirke (obwohl Deutschland damals 183.000 Quadratkilometer größer war als 2009). Damals gab es noch 45.428 Gemeinden auf dem heutigen Territorium.

Gesetze und Pflichten

Struktur der Verwaltungsgliederung Deutschlands. Die Leute reden oft über Bund, Länder und Gemeinden, doch letztere sind nicht gleichrangig.

Die Gemeinden sind die unterste Verwaltungsebene in Deutschland. Laut der Bundesverfassung (Art. 28) sie müssen eine demokratische Struktur haben. Sie sind für alle kommunalen Angelegenheiten zuständig. Ihre Befugnisse sind jedoch durch Bundesrecht und das Recht des jeweiligen Bundeslandes beschränkt. Das Kommunale Selbstverwaltung Das bedeutet, dass Kommunen Dinge in eigener Regie erledigen, für die sonst das Land zuständig wäre. Die Organe einer Gemeinde gehören daher dem Exekutive; deshalb gilt ein Gemeinderat im engeren Sinne nicht als Volksvertreter.

Es gibt einen pro Bundesland Gemeindeordnung (oder Kommunalverfassung), ein Landesgesetz, das die Aufgaben der Gemeinden und deren Ausgestaltung regelt. Innerhalb dieser Gesetzgebung kann eine Gemeinde ihre eigenen Regeln festlegen. Zusammenschlüsse von Gemeinden werden durch ein Bundesgesetz geregelt.

Eine Gemeinde hat einen eigenen Haushalt und darf Steuern erheben. Typische Pflichtaufgaben einer Kommune sind Kindergärten, Wohnschulen, Katastrophenschutz und Abwasser. Gemeinden stellen freiwillig Märkte, Museen, Soziales, öffentliche Verkehrsmittel usw. zur Verfügung.

Tafel

Das römer, seit 1405 das Rathaus von Frankfurt am Main

Die Struktur der Gemeinden und ihrer Verwaltung ist je nach Bundesland unterschiedlich. In der Vergangenheit gab es verschiedene Arten - Kommunalverfassungstypen - die sich teilweise aus den von den Besatzern nach dem Zweiten Weltkrieg auferlegten Regeln ergaben. Im Laufe der Jahre haben jedoch die meisten Bundesländer das System übernommen, dass Süddeutsche Ratsverfassung ist bekannt.

Dieses System hat eine dualistische Struktur, bei der die lokale Bevölkerung sowohl die Mitglieder des Gemeinderats als auch die Bürgermeister wählt. Der Bürgermeister setzt die Beschlüsse des Stadtrates um, leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde. Die Dauer der Amtszeiten hängt vom Bundesland ab; manchmal werden Rat und Bürgermeister am selben Tag gewählt, manchmal sind die Amtszeiten unterschiedlich lang. Stadträte haben keine Vollzeitbeschäftigung, aber Bürgermeister großer Gemeinden (sie arbeiten) hauptamtlich).

Herbert Schmalstieg (SPD) war von 1972 bis 2006 Oberbürgermeister von Hannover und damit der dienstälteste Bürgermeister einer Großstadt der Bundesrepublik.

In einigen Staaten sind andere Systeme in Betrieb. Im Hessen und im Kreis Bremen Bremerhaven tut das Magistratsverfassung: Der Bürgermeister ist Teil von a Magistrat, ähnlich wie Hochschule für B und W in den Niederlanden. Ursprünglich wurde in diesem System der Bürgermeister vom Stadtrat gewählt, aber seit 1993 wählen die Hessen ihre Bürgermeister direkt.

Langes Gold in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen das Norddeutsche Ratsverfassung (nach britischem Vorbild). Der Stadtrat wählte den Bürgermeister, der auch Vorsitzender des Rates war. Der Leiter der Verwaltung war jedoch ein Beamter, der Stadtdirektor, der ebenfalls vom Rat gewählt wurde. Das System hatte eine Doppelspitze (Doppeloberteil). In den Jahren 1994-1999 wurde die Norddeutsche Ratsverfassung abgeschafft, seitdem werden die Bürgermeister direkt gewählt und sind zugleich Verwaltungschefs.

Berlin, Hamburg und Bremen sind nicht nur Städte, sondern auch Staaten. In den Bundesländern Berlin und Hamburg gibt es keine Gemeindeordnungen zusätzlich zur Landesverfassung. Bremerhaven, das zu Bremen gehört, hat eine eigene Verfassung.

Wahlrecht und Wahlsystem unterscheiden sich auch je nach Bundesland. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger, die seit mindestens drei Monaten in einer Gemeinde gelebt haben. Sie müssen in der Regel 18 Jahre alt sein, aber in einigen Staaten wird das aktive Wahlrecht bereits mit 16 Jahren gewährt. In allen Bundesländern gilt das System der proportionale Darstellung gewählt, manchmal mit Geschlossen, oft mit offene Listen. Der Wähler hat entweder eine oder mehrere Stimmen oder so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Anders als auf Bundes- und Landesebene gibt es keine Fünf-Prozent-Wahlschwelle. Deshalb gibt es in Gemeinderäten meist deutlich mehr Parteien als beispielsweise in einem Landtag. Das Kommunalwahlen (Kommunalwahlen) finden alle vier oder fünf, in Bayern alle sechs Jahre statt.

Gemeindestruktur

Kreisfreie Städte (gelb) und Kreise in Deutschland
Die zehn Städte in der Kreis Recklinghausen, übrigens mit 600.000 Einwohnern eine der größten in Deutschland. In den meisten Bundesländern heißt diese Verwaltungsschicht Landbezirk.

In den meisten Bundesländern Deutschlands gibt es unterschiedliche Gemeindetypen. Die Namen können je nach Staat unterschiedlich sein; der Titel Stadt (Stadt) ist historischer Natur und hat keine weitere Bedeutung. Alle größeren Gemeinden heißen Stadt. Das Gebiet von Nordrhein-Westfalen besteht zum Beispiel aus kreisfreie Städte und Kreise; Aachen hat seit 2009 einen eigenen Status und ist Städteregion Aachen erwähnt.

EIN kreisfreie Stadt, beispielsweise Köln, gehört nicht zu a Kreis. Der Bürgermeister hat den Titel Oberbürgermeister und arbeitet Vollzeit. Der Stadtrat heißt Ratte der Stadt Köln. Köln hat neun Stadtbezirke (Stadtbezirke), die wiederum Ortsteile sind geteilt. Die Bezirke haben ihre eigenen Vertreter, die Bezirksvertretungen. Der politische Leiter eines Bezirks ist der Bezirksvorsteher, ausgewählt von der Bezirksvertretung (ein Stadtbezirk sollte nicht mit a verwechselt werden Regierungsbezirk).

Gladbeck zum Beispiel ist es nicht kreisfreie, aber ein kreisangehörige Stadt. Gemeinsam mit der Stadt Recklinghausen und einer Reihe weiterer Städte ist Gladbeck Teil der Kreis Recklinghausen (davon Recklinghausen de Kreisstadt ist, der Sitz des Kreis-Verwaltung). Gladbeck hat eine Burgermeister (also nein Oberbürgermeister) und ist nicht in Bezirke unterteilt. Das Kreis hat ein Parlament, das Kreistag, und ein politischer Führer, der landrat (eine Person, kein 'Rat'). Nach dem Gesetz in Nordrhein-Westfalen, a kreisangehörige StadtBezirk habe einen kreisfreie Stadt muss sie haben.

Am selben Tag wurden bis einschließlich 2009 die Kommunalgremien in Nordrhein-Westfalen gewählt. Aufgrund der Verlängerung der Amtszeit der Bürgermeister und Landräte (von fünf bis sechs Jahren) wird dies in Zukunft nicht oft vorkommen. Ein Kölner wählt einen KandidatenOberbürgermeister, auf einer Liste für den Stadtrat und auf einer Liste für seinen Bezirksvertretung. Ein Gladbecker hat sogar vier Stimmen: Burgermeister, Gemeinderat, Kreistag und landrat.

Gemeinden nach Bundesland

Zustand (29-05-2013)Gemeindendavon Städte
Durchschnittliche Einwohnerzahl[3]

Durchschnittliche Fläche (in km²)[3]
Baden-Württemberg1.1013129.75932,40
Bayern2.0563176.08533,09
Berlin113.422.675891,54
Brandenburg4191125.99470,36
Bremen22330.858202,14
Hamburg111.774.224755,16
Hessen42618914.23048,80
Mecklenburg-Vorpommern780842.04928,77
Niedersachsen1.0031647.75845,25
Nordrhein-Westfalen39627045.13386,08
Rheinland-Pfalz2.3061281.7408,61
Saarland521719.66549,40
Sachsen4381758.88939,27
Sachsen-Anhalt22310410.75993,37
Schleswig-Holstein1.110632.53814,07
Thüringen8781262.38817,17
Deutschland11.1922.0657.21731,43

Siehe auch