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Eerroof

Diffamierung ist in der Belgisches Strafrecht eine Person böswillig, öffentlich und ohne rechtlichen Beweis einer bestimmten Straftat anzuklagen, die seine Ehre verletzen oder der öffentlichen Missachtung aussetzen kann und deren Beweis gesetzlich nicht zulässig ist (Artikel 443 des Strafgesetzbuch). Es ist eine Form des Angriffs auf Ehre oder Ruf und unterscheidet sich von Verleumdung weil das Gesetz im Falle einer Verleumdung den Beweis der mutmaßlichen Straftat erlaubt.[1]

Ein Beispiel: Jemand wirft einer Person vor Diebstahl, jedoch kann der rechtliche Nachweis hierfür nicht mehr erbracht werden, da das Verfahren abgelaufen ist.

Siehe auch

Hinweise und/oder Referenzen

  1. P. Martens, Medienrecht für Journalisten, Antwerpen: Garant 2005, p. 33-34; A. Stolz darauf zu sein Hinweis unter Rb. erster Instanz Dendermonde 8. April 2013, Computerrecht 2013/195.