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Executierecht

Es Vollstreckungsrecht ist das Recht, das die Ausführung (Ausführung) von a . ermöglicht Urteil oder ein bestimmtes Recht regeln. Das Vollstreckungsgesetz ist Teil der Pfändungsrecht. Die Ausführung besteht in der Regel aus einem Auftrag an vollstreckbarer Titel, oft ein Urteil, und dann aus einer Pfändung und einem erzwungenen Verkauf eines Vermögenswerts, gefolgt von einer Aufteilung des Erlöses unter den Gläubigern.

Zur Bedeutung der Vollstreckung eines Todesurteils siehe Ausführung

Ausführung

Der Gläubiger hat a vollstreckbarer Titel erforderlich. Dies ist normalerweise ein Urteil von einem Richter, der ausführbar ab Lager oder gegen die kein Rechtsmittel mehr möglich ist. Kommt die andere Partei dem Urteil nicht nach, kann der Kläger dieses Urteil vollstrecken lassen. EIN Schuldeneintreiber dem Schuldner den vollstreckbaren Titel zuzustellen und ihn zur Erfüllung des Titels aufzufordern. Wird der Bestellung nicht Folge geleistet, so wird die Ware (dies können bewegliche Sachen, unbewegliche Sachen, Klagerechte wie Gehalt etc. sein) des Schuldners beschlagnahmt. Bei beweglichen und unbeweglichen Sachen folgt auf die Pfändung eine öffentliche Versteigerung. Der Erlös geht zunächst an die Gläubiger und, falls noch übrig, an den Schuldner selbst.

Fertige Ausführung

Das Pfandgläubiger und Hypothekengläubiger das Recht zur summarischen Ausführung haben. Das bedeutet, dass sie für den Verkauf der Sicherheiten keinen Vollstreckungstitel benötigen – bei einem Hypothekengläubiger handelt es sich um eine eingetragene Immobilie wie beispielsweise ein Haus.

Echte Ausführung

Nicht jede Zwangsvollstreckung führt zu einer Zwangsversteigerung, bei der der Gläubiger seine Forderung aus dem Veräußerungserlös erhält. Man könnte sich die Situation vorstellen, in der ein Gläubiger eine Vereinbarung getroffen hat, in der er mit Waren beliefert werden muss. In diesem Fall kann das Gericht (in den Niederlanden auf der Grundlage von Abschnitt 3:300 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) bestimmen, dass das vom Gläubiger beantragte Urteil an die Stelle der Mitwirkung des Schuldners bei der Lieferung tritt. Das nennt man echte Hinrichtung.

Vollstreckungsstreit

Ist der Schuldner mit der Vollstreckung eines vollstreckbaren Titels, beispielsweise eines Urteils, nicht einverstanden, kann das Gericht – wegen der Dringlichkeit der Sache in der Regel der vorläufige Richter – beauftragt werden, zu prüfen, ob die Vollstreckung gerechtfertigt ist. Dies ist ein Vollstreckungsstreit.

Siehe auch