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Fiscaal
Für das Adjektiv siehe Steuer (Steuer).

EIN fiskalisch (ebenfalls fiskalisch) ist ein Justizbeamter, der die Interessen höherer Behörden oder die Rechte der Steuerbehörden wahrnimmt. Es wurde unter anderem für einen Justizbeamten verwendet, der in einem Kolonie im Dienste der Westindische Kompanie (WIC) oder die Niederländische Ostindische Gesellschaft (VOC). Die Steuer war eine Art Staatsanwalt.[1][2][3][4]

Es Landeskammergericht kannte auch einen Fiskal mit der Rolle ähnlich der von Staatsanwalt und öffentlicher Ankläger.