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Flexwerker

EIN flexibler Arbeitnehmer ist ein Mitarbeiter mit einem sogenannten „flexiblen“ Arbeitsvertrag, nämlich:

Hauptmerkmale sind das Fehlen eines festen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber am Arbeitsplatz, wo es ist Arbeit und das Fehlen eines festen Arbeitsplatzes.

Im Die Niederlande gilt seit 1998 das Flexibilitäts- und Sicherheitsgesetz ("Flex Act"), der Flex-Arbeitnehmern rechtlichen Schutz vor Missbrauch bietet. Da ist auch ein Tarifvertrag (CLA) Leiharbeit abgeschlossen.

Das Gewerkschaften hatten schon lange Schwierigkeiten damit, ob und wie die Arbeitnehmerinteressen der Flex-Arbeiter wahrgenommen werden sollten, weil Flex-Arbeit als Missbrauch von Arbeitnehmern und Schädigung der Stellung von Arbeitnehmern in Festanstellung gesehen wurde. Erst um 1995 griffen Gewerkschaftsgruppen das Thema auf und wurden von den Ausschuss Borstlap Vorbehalte gegenüber den gesellschaftlich unerwünschten Folgen der sogenannten Flexibilisierung offen geäußert. [1][2]

Siehe auch

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