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Giech
Wappen (17. Jahrhundert).
Schloss Thurnau.

Giech ist der Name einer hochadligen deutschen Familie.

Die Familie geht zurück auf Wilhelmus, Freiherr von Giech in Franken. Bereits 1285 wurde Schloss Giech bei Bamberg verkauft, um Jahrhunderte später im Jahr 1820 zurückgekauft zu werden. 1565 wurden die Familien Giech und Künßberg Fürstbistum Bamberg mit dem belehnt Herrlichkeit Thurnau. Diese Herrschaft wurde zum wichtigsten Besitz der Familie.

Der Herr von Giech wurde am 22. März 1680 zum freien Herrscher erhoben Heiliges Römisches Reich und am 24. März 1695 als Reichsgraf. 1699 wurde ein Vertrag mit Brandenburg-Kulmbach auf der Hoheit des Landes in Thurnau geschlossen. Dies ermöglichte den Erwerb eines Sitzes und einer Stimme im Grafenkollegium. Am 17. September 1726 wurde der Graf in die Bank der fränkischen Reichsgrafen aufgenommen Reichstag. Denn die Herrlichkeit Thurnau zum Kaiserliche Ritterschaft gehörten, waren keine Vollmitglieder, hatten aber den Status eines personalist. Von 1720 bis 1723 besaß die Familie die Grafschaft Wittem.

1731 kauften die Grafen von Giech den anderen Teil der Herrschaft Thurnau von der Familie Künßberg. 1740 erbten sie zusammen mit Hohenlohe-Kirchberg Allodialbesitz der Grafen von Wolfstein. Dies gab ihnen eine Stimme im Reichstag. Die Ländereien der Grafen von Wolfstein, die Herrlichkeiten Sulzburg und Pyrbaum fiel jedoch an die Wähler Bayern.

1795 der König von Preußen als Prinz von Bayreuth (ehemals Kumbach) machte den Vertrag von 1699 für ungültig, woraufhin 1796 die Herrschaft Thurnau vermittelt wurde. Am 10. November 1796 unterzeichneten Preußen und Giech die Assekurationsgesetze. Die Staatshoheit über Thurnau kam an Preußen und Giech erhielt in Preußen einen Status mit großen Privilegien, wie ihn auch die Grafen von Stolberg-Wernigerode hatten. Giech könnte seinen Platz im Reichstag einnehmen und die Kreitsdag erhalten.

Mit Bayreuth kam 1806 das Gebiet Thurnau unter französische Verwaltung, danach wurde es 1810 an angegliedert Bayern.