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Hessen-Rotenburg

Hessen-Rotenburg war von 1627 bis 1834 ein nicht regierender Ableger des Hauses Hessen-Kassel.

In der Mitte des Dreißigjähriger Krieg, während sein Land in einem schlechten Zustand war, schloss Landgraaf Moritz von Hessen-Kassel ein für das Land sehr nachteiliger Hausvertrag. Maurits tat dies unter dem Einfluss seiner zweiten Frau Juliana van Nassau-Siegen. Im Hausvertrag vom 12. Februar 1627 teilte Maurits den Söhnen aus zweiter Ehe, dem sogenannten Rotenburger Quart, ein Viertel des Landes zu. Am 17. März 1627 dankte er zugunsten seines Sohnes ab Wilhelm V. Im Vertrag vom 14. Dezember 1627 mit dem Kaiser wurde Wilhelm V. mit Hessen-Kassel belehnt und die Hoheit von Hessen-Kassel über das Rotenburger Quart anerkannt. Denn jetzt auch Bereiche Hessen-Darmstadt verloren ging, musste sich der Landgraf mit seinen Halbbrüdern am 1. September 1628 auf eine angepasste Aufteilung des Rotenburger Quarts einigen.

Diese Aufteilung umfasste die Ämter, Gerichte und Städte Rotenburg, Wanfried, Sontra, Eschwege, Bilstein und Germerode, Witzenhausen, Ludwigstein, Treffurt (hessischer Teil) und Bitte mit dem Büro Gleichen.

In der Endphase des Dreißigjährigen Krieges gelang es Hessen-Kassel, Territorium zurückzugewinnen, wodurch sich die Zusammensetzung des Rotenburger Quarts erneut ändern musste.

Daher wurde am 17. September 1646 ein neuer Vertrag geschlossen. Dabei wurde es Kreis Niederer Katzenelnbogen Auf Friedrich und Ernst von Hessen-Rotenburg übertragen. Anschließend wurden durch Vertrag vom 2. August 1648 die Burg und das Amt übertragen Rheinfels mit St. Goar, St. Goarshausen mit dem Schloss Katz, Tastensperre und Büro Reichenberg und Schloss und Büro Hohenstein mit Bad Schwalbach. Es Garnisonsrecht auf dem Rheinfels blieben jedoch auf Hessen-Kassel die Burg Katz, so dass diese strategisch wichtigen Punkte für die Landgrafschaft erhalten blieben.

Die drei Brüder ließen sich an verschiedenen Orten im Rotenburger Quart nieder.

Nach Friedrichs Tod 1655 fiel sein Anteil an Ernst. Nach Hermanns Tod 1658 wurde das ganze Gebiet wieder in den Händen von Ernst vereint. Ernst ließ am 27. März 1676 ein Testament aufsetzen, in dem er Majorat trat ein. Nach seinem Tod 1693 entbrannte jedoch ein Streit zwischen seinen Söhnen und Enkeln, an dem auch Hessen-Kassel beteiligt war: Sie bestreiten die Gültigkeit der Erstgeburt. Schließlich entschied der Kaiser, dass die Erstgeburt nicht galt, woraufhin eine Aufteilung unter den Söhnen von Ernst erfolgte:

  • Willem bekam Rotenburg (ausgestorben 1834)
  • Karel empfangen Wanfried, Eschwege und Anteil an Treffurt (ausgestorben 1755)

Nach dem Tod Karls von Hessen-Wanfried 1711 kam es zu einem neuen Erbstreit:Willem, der ältere Sohn war Kleriker und der jüngere Sohn Christian ist seinem Vater gelungen. Willem beanspruchte dann dennoch das Erbe und letztendlich entschied der Kaiser auch dieses Mal. Willem bekam Wanfried, ergänzt mit Rheinfels. Später nannte er sich Landgraf von Hessen-Wanfried-Rheinfels und später von Hessen-Rheinfels. Chritian ließ sich auf Schloss Eschwege nieder. Nach Willems Tod 1731 folgte Christiaan ihm in der Grafschaft Hessen-Wanfried.

Landgraaf Konstantin von Hessen-Rheinfels-Rotenburg versuchte 1748 die Erstgeburt wieder einzuführen. Dies wurde auch diesmal von Hessen-Kassel bestritten, aber der Kaiser gab die Erlaubnis. Hessen-Kassel gab seinen Widerstand gegen die Erstgeburt in der Hauptsiedlung vom 25./26. März 1754 auf. Zuvor erhielt Hessen-Kassel das Recht, folgende Festungen zu besetzen: Rheinfels, Katz, Reichenberg, Hohenstein, Sankt Goar und Sankt Goarshausen .

Nach dem Tod von Christiaan van Hessen-Wanfried ohne Erben wurde das gesamte Rotenburger Quart wieder vereint.

In der napoleonischen Zeit wurde Hessen-Kassel 1807 als Staat aufgelöst. Der größte Teil wurde Teil des Königreichs Westfalen, ein kleiner Teil wurde Teil des Reiches von Frankreich. Innerhalb des Königreichs Westfalen blieben die Rechte des Landgrafen von Hessen-Rotenburg unberührt.

Weil die Wiener Kongress 1815 die Grafschaft Unterer Katzenelnbogen an der Herzogtum Nassau und Plesse und Gleichen im Königreich Hannover das Rotenburger Quart konnte nicht vollständig restauriert werden. Als Ausgleich erhielt der Landgraf von Hessen-Rotenburg das ehemalige Fürstbistum Corvey in Westfalen und den Herzogtum Ratibor im PreußischSchlesien. Das Herzogtum Ratibor und das Fürstentum Corvey erhielten den gleichen Status wie die mediatisierten Staaten.

1834 starb das Haus Hessen-Rotenburg aus und der Besitz fiel an Hessen-Kassel zurück. Dies führte zu einem politischen Kampf im Kurfürstentum Hessen-Kassel. Der Kurfürst betrachtete es als persönliches Erbe, das Parlament dachte, dass die Einnahmen dem Staat zufallen. Die Titel von Ratibor und Corvey stammen aus einer Filiale des Hauses Hohenlohe-Schillingsfürst.