WikiDer > Unterlassung
Das einstweilige Verfügung oder einstweilige Verfügung ist ein weise dessen Bedeutung mehr oder weniger der des van . entspricht Konjunktiv und der Imperativ; es kann beispielsweise einen Willen, einen Wunsch oder ein Verbot zum Ausdruck bringen. Der Unterschied zwischen dem Injunktiv und diesen anderen Formen besteht darin, dass der Injunktiv fast ausschließlich in . ist Hauptsätze verhindert.
Auf jeden Fall erschien der Injunktiv als separate Stimmung in der Klassik Sanskrit. Die Formen hier hatten im Allgemeinen keine vermehren dass wenn Tempus-MarkierungPräfix serviert, denn der beabsichtigte Tempus war fast immer aus dem Kontext ersichtlich.
Die einstweilige Verfügung kann in anderen frühen Fällen erschienen sein Indogermanische Sprachen für zum Beispiel die Proto-Indoeuropäisch und/oder es Altgriechisch. Im Altgriechischen Formen des of aorist und der Präteritum ohne Augmentation gefunden, ähnlich dem Sanskrit-Injunctiv. Es gibt jedoch keinen Bedeutungsunterschied zwischen diesen Formen und den erweiterten (aspiriert) Formen, die in der . verwendet werden griechisch von Homer und der Grieche Epos Aussehen. Die griechische Ergänzung könnte also zur Zeit von Homer optional gewesen sein Partikel, was ungefähr "dann" bedeutet und in bestimmten Fällen an die Verbform angehängt wurde. In späterer Zeit wurde es vollständig mit der Verbform selbst verschmolzen, so dass es unter anderem eine Tempus-Markierungsfunktion erhielt.
Vermutlich funktionierte der Injunktiv im Proto-Indoeuropäisch als ¨neutrale¨ Verbform, die nicht für Präsens oder Vergangenheitsform markiert wurde.