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Jaarletter
Silber mit Punze von Amsterdam, Punze für Silber zweiter Klasse, Meisterstempel von J.Woortman und Jahresbuchstabe H für 1819

EIN Jahresbuchstabe ist einer nach dem anderen Richter in einem Edelmetalle Objekt gestempelter Brief. Der Buchstabe bezeichnet das Jahr, in dem das Objekt, ein Ring, Besteck, Dekoration oder Schnapsschale wurde inspiziert. Das Herstellungsjahr kann Jahre früher liegen, da ein Goldschmied oder Juwelier ein Stück nicht sofort begutachten lassen muss.

Das Material wird zertrümmert von a Inhaltsmarkierung, der Ursprung durch die Büroschild und die Werkstatt durch die Meistermarke unauslöschlich festgehalten. Die vier Briefmarken gehören zusammen auf a golden, Silber- oder Platin Objekt stehen. Auf Zinn sind nur Meistermarken.

Die Inhaltsstempel sind die ältesten. In England wurde 1300 die erste Farbe eines gekrönten Leoparden, einer heraldischen Figur, in Silber geprägt. 1363 war in England die Auferlegung einer eingetragenen Meistermarke erforderlich, um einen Silber- oder Goldgegenstand mit dem Hersteller in Verbindung zu bringen und unehrliche Silberschmiede aufzuspüren. Die erste Reihe von Jahresbuchstaben wurde 1463 in England eingeführt. Die Länder auf dem europäischen Festland sind immer dem englischen Beispiel gefolgt.[1]

Die niederländischen Jahresbuchstaben zeichnen sich durch ihre Einfachheit aus. Da das "j" übersprungen wird, beginnt man alle 25 Jahre neu.

Es gibt keinen Stempel mit dem Porträt des Königs, wie es in England üblich ist. Dort zeichnet sich jede Regierungszeit durch die Kombination aus Königsbild und Jahresbuchstabe aus, wobei das erste Regierungsjahr ein „A“, das zweite ein „B“ und das 26. Regierungsjahr ein „AA“ erhält, das Folgejahr wird "AB" wieder mit seinem Porträt in einer Briefmarke und dem Buchstaben "A".

Im 18. Jahrhundert verwendete jede Gold- und Silberschmiedezunft einen eigenen Jahresbuchstaben. Ein einheitliches System sehen wir erst nach der Abschaffung der Gilden entstand 1798. Die nationalen Jahresbuchstaben werden seit 1807 verwendet. 1810 wurde ein geschweiftes "A" zugewiesen und seitdem springt der Jahresbuchstabe übersprungen das "j".

Um miteinander verwechselbare Buchstaben wie das "M" und das "W" zu unterscheiden, wurden in den Jahren 1823, 1849 die Buchstaben "K" bis 1894, "L" bis 1995 "O" angegeben, 1898, 1924, 1974 und 1998 aber nicht 1949, "U" 1979, "V" 1930 und "W" in allen Jahrgängen außer 1981, ein kleiner Balken links über dem jeweiligen Jahresbuchstaben.

1956 hätte ein "V" haben sollen, bekam aber den Jahresbuchstaben "W".

Das Fälschen von Etiketten und Jahresbuchstaben ist in den Niederlanden ein Verbrechen[2].

Die Jahresbuchstaben nach 1810

Wenn Sie auf das Bild klicken, werden die Buchstaben größer angezeigt.

  • Die erste Reihe von Jahresbuchstaben war geschweift und die Buchstaben sind nicht in einem vertieften Kreis platziert.
  • Die zweite Serie von Buchstaben war nicht mehr graziös, sondern dick, sie sind alle in einer runden Briefmarke platziert.
    Diese Briefe sind leicht zu lesen. Nach 1830 erhielten die Südlichen Niederlande, das provisorische Belgien, eigene Stempelstellen.
  • Die dritte Serie ist dick und gotisch. Die Jahresbuchstaben von 1852 und 1877 sind fast identische "S".
  • Die vierte Reihe ist gotisch und spindeldürr. Da die Niederlande in diesen Jahren stark auf Deutschland ausgerichtet waren, entschied man sich 1885 für die damals in deutschen Büchern häufig verwendeten gotischen Schriften.
  • Die fünfte Reihe ist gut lesbar, die Buchstaben sind schmal.

Literatur

  • Das Silberlexikon für die Niederlande und Belgien, Janjaap Luijt, 2006, ISBN 978-90-400-9116-2

Fußnoten

  1. Stephen Helliwell, "Kleines Tafelsilber", 1996
  2. Auf [1] Zustand Artikel 217 | state Strafgesetzbuch, Buch 2 (Straftaten), Titel 11. (wie 2007) Wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft , mit der Absicht, diese Werke zu benutzen oder von anderen benutzen zu lassen, als ob die darauf angebrachten Marken oder Zeichen echt und unverfälscht wären; 3.) jede Person, die in, auf oder auf anderen Platin-, Gold- oder Silberwerken als denen, auf denen sie ursprünglich angebracht waren, echte nationale Marken oder gesetzlich vorgeschriebene Meistermarken einfügt, hinzufügt oder überträgt, zum Zwecke der Verwendung oder Verursachung andere, diese Werke so zu verwenden, als ob die beabsichtigten Marken oder Zeichen ursprünglich darauf angebracht worden wären.