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Kaaimeester

EIN Kaimeister war mal jemand, der den Versand auf der beaufsichtigte Schelde und entlang der fließen. Heute betreut er die modernen Hafendocks von Antwerpen.

Damals

Die Kaimeister waren traditionell mit der Überwachung der Schifffahrt im alten Hafen beauftragt. Meist waren es ehemalige Skipper, die vom Stadtrat ernannt wurden. Sie erhielten einen Jahreslohn von der Stadt. Zudem könnte der Kaimeister bei Verstößen oft ein Drittel der Geldbuße geltend machen.

Sie hatten weitreichende Befugnisse: Sie regelten den Schiffsverkehr in den Binnenhäfen, sie bestimmten Liegeplätze, kassierten Liegegebühren, kontrollierten den Brandschutz an Bord der Schiffe, verhinderten das Abladen von Müll und sorgten für die Einhaltung der Hafenvorschriften. Bei den häufigen Streitigkeiten zwischen den Skipper der Kaimeister fungierte als Schiedsrichter auf.

Aus dem 16. Jahrhundert sind nur fünf bekannte Kaimeister bekannt. Ihnen wurde ein Teil des Hafens als Gerichtsbarkeit zugewiesen. In den Jahren 1562 und 1563 war Kerstiaen Kerstiaenssone für die Flüsse Nieuwstad, Timmervliet und Middelvliet verantwortlich, die spätere Inselchen.

Heutige Tag

Kaimeister heißen heute noch so, aber ihre Funktion beschränkt sich auf die Überwachung des Kais selbst, während Hafenmeister ob sich Hafenmeister um die Schiffe kümmern.[1]

Die Kaimeister oder Kaiaufsichten beaufsichtigen ihren Abschnitt Kai und prüfen, ob sich auf dem Kai Hindernisse oder Gegenstände befinden, die das Be- und Entladen von Schiffen behindern. Außerdem prüfen sie den Wartungszustand der Gebäude wie Schuppen, Hangars und Schuppen und sorgen für den guten Zustand der Zug- und Krangleise. Auch die Hafenmeister haben im sehr großen Antwerpener Hafen jeweils eine eigene Sektion und überwachen freie Liegeplätze für Seeschiffe. Sie sind befugt, Barkassen, die am vorgesehenen Liegeplatz liegen, zu entsenden. Sie sind auch befugt, einen amtlichen Bericht zu erstellen und Geldstrafen zu verhängen. Diese Dockmeister arbeiten mit dem Manager zusammenVorarbeiter-Arzt.[2]

Die Art der Arbeit hat sich im Laufe der Jahrhunderte kaum verändert, aber sowohl die Kaimeister als auch die Hafenmeister haben keinen Anspruch mehr auf eine Beteiligung an den Bußgeldern und Liegegeldern. Die Bußgelder gehen nun vollständig an die Flämische Region. Die Liegegebühren und andere Zahlungen werden vom Finanzdienst an der Straßburger Hafen.