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EIN Anfänger ist jemand, der vor dem Betreten der Kloster während tijdens . auf Bewährung Noviziat.
Es kanonisches Recht macht diese Probezeit zwingend vor einer befristeten Gelübde kann reisen. Grundsätzlich hat das Noviziat ein Jahr, in dem der Novize von einem Novizenmeister (Magister novitiorum) oder einer Novizin begleitet wird. Bestimmt klösterliche Orden das Noviziat wird um ein Jahr verlängert. Neben der Probezeit wird das Kloster, in dem die Novizen wohnen, oft als Noviziat bezeichnet. Klosterregeln als die Regel von Benedikt enthalten oft Bestimmungen über den Ablauf des Noviziats.
Zulassungsbedingungen sind:
- ein Mindestalter von siebzehn Jahren,
- der unverheiratete Staat,
- Reife des Charakters,
- Mangel an Verbindungen zu anderen religiösen Institutionen Institut
- und Beweis dafür Taufe und Bestätigung.
Der allgemeine Ablauf des Noviziats ist auf rechtlicher Ebene in den Kanonen 641-653 der Codex Juris Canonici ab 1983.