WikiDer > Numerus fixus
Was a . angeht Bildung ein Numerus fixus nur eine begrenzte Anzahl von Studierenden wird zu diesem Programm zugelassen. Der lateinische Begriff steht für Nummer setzen. Diese Einschränkung kann erforderlich sein, wenn nicht genügend Einrichtungen vorhanden sind, um alle Studierenden aufzunehmen, die dem Programm folgen möchten. Manchmal gibt es auch einen protektionistischen Reflex, bei dem eine Berufsgruppe versucht, den Zustrom neuer Leute („Konkurrenten“) zu begrenzen.[1] Daher ist nicht immer klar, was der wahre Grund für die Etablierung eines Numerus Fixus ist.
Die Auswahl der Studierenden kann auf verschiedene Weise erfolgen, beispielsweise anhand einer Aufnahme- oder Abschlussprüfung oder einer (gewichteten) Auslosung.
In den Niederlanden wird das System "Numerus Fixus" verwendet. Es kann in zwei Fällen auftreten:
- Bundesweit gibt es mehr Anmeldungen für einen Kurs als Plätze zur Verfügung stehen: a Trainingsfixus.
- Es gibt mehr Anmeldungen für einen Kurs an einer bestimmten Institution als Plätze an dieser bestimmten Institution verfügbar sind, a institutionelle Lösung. In diesem Fall können alle Studierenden die gewünschte Ausbildung besuchen, jedoch nicht immer an der Einrichtung ihrer ersten Wahl.
In den Niederlanden sind insbesondere Medizinstudien für ihren Numerus Fixus berüchtigt. Die Ursprünge liegen in den 1960er Jahren, als die bestehenden Universitäten den Zuzug neuer Medizinstudenten nicht mehr bewältigen konnten.[2] Zwischen 1975 und 1999 wurde für das Universitätsstudium der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin ein gewichtetes Lotteriesystem verwendet: Die Kandidaten wurden nach einer zentralen Anmeldung in Abhängigkeit von ihrer durchschnittlichen Abschlussprüfung in fünf Klassen eingeteilt und erhielten eine Losnummer. Die Lotterienummer und die Lotterieklasse zusammen bestimmten die Gewinnchance.[3][4] 1999 wurde das System von dezentrale Auswahl obwohl die gewichtete Lotterie bis 2011 andauerte und mindestens die Hälfte aller Ausbildungsplätze ausmachte. Ab 1999 wurden auch Kandidatinnen und Kandidaten, die bei ihren Abschlussprüfungen im Schnitt acht oder mehr erreichten, zentral ausgelost (die sogenannten 8-plus-Plätze).[4] Die zentrale Auslosung wurde mit Wirkung zum Studienjahr 2017/2018 abgeschafft, sodass ab diesem Zeitpunkt alle Ausbildungsplätze im Wege der dezentralen Auswahl vergeben werden.[5]
Auch das Studium der Betriebswirtschaftslehre hat an manchen Hochschulen schon länger einen Numerus fixus. Kommt auch in die Höhere Berufsausbildung der Numerus Fixus für. In der Praxis war die Verwendung eines Numerus Fixus lange Zeit auf die Betriebswirtschaftslehre beschränkt, die Geisteswissenschaften und Medizin. Für technische Kurse wurde kein Numerus Fixus angewendet. Seit 2011 ist die Tu Delft einen Numerus Fixus für eine begrenzte Anzahl von Bachelorstudiengängen, um die Qualität der Ausbildung auch weiterhin gewährleisten zu können.[6]
In Flandern entwickeln sich die Menschen von a Numerus Clausus zu einem Numerus fixus. Es Verfassungsgericht hat sich über die Abhängigkeit von der Hochschulzugangsberechtigung geäußert. Das Gericht entschied, dass kein Verstoß gegen die Verfassung, das Erste Protokoll zum EMRK wenn es ICESCR, sofern der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt wird.[7]
Verweise
- ↑Numerus clausus und das öffentliche Interesse
- ↑Siehe "Numerus Fixus abschaffen oder erweitern?" ab Impuls Nr. 5, 2001 Ärztenet.nl (zuletzt aufgerufen am 28. April 2007)
- ↑Gewichtetes Zuggewichtet (Bericht des Aufnahmeausschusses für Numerus Fixus Training), Kelpen: Drukkerij Hub. Tonnaer 1997, S. 21.
- ↑ einbParlamentspapiere II 2012/13, 33519, 3 (Erläuterung zum Hochschulqualitätsgesetz in Diversität), S. 1 14.
- ↑Letzte zentrale Auslosung für Zehntausende Schüler, Exekutivagentur Bildung n.d., zuletzt aufgerufen am 25.01.2017.
- ↑Pressemitteilung TU Delft: "Ab 2011 Numerus Fixus für eine Reihe von Bachelorstudiengängen" (zuletzt aufgerufen am 14. März 2011)
- ↑GwH 14. Juli 1997, Nr. 47/97, BS 7. August 1997, B.3.3.; GwH 7. Mai 1992, Nr. 33/92, B.4.2. und B.4.3.; GwH 19. Mai 1994, Nr. 40/94, B.2.1.-B.2.3.; GwH 01.04.1998, Nr. 35/98, B.4.1.