WikiDer > Aufpreis
EIN Zuschlag ist in der Regel ein Zuschlag von einem Prozent auf einen bestimmten Satz. So ist a ondecim einen Zuschlag von zehn Prozent und ein Afcentiem einen Rabatt von einem Prozent. Die Begriffe 'Inkrement' und 'Afcentie“ sind flämische Begriffe. In den Niederlanden sprechen wir von 'Zuschlag' und 'aus'.
Einkommensteuer
Das Belgische Gemeinden können Zuschläge auf die Einkommensteuer, die offiziell als "Zusätzliche Kommunalsteuer auf die Einkommensteuer" bezeichnet werden. Sie reichen jetzt von null bis neun. Jemand, der in der Gemeinde ist Knokke-Heist Wenn er beispielsweise 5.000 Euro Einkommensteuer zahlen muss, zahlt er darauf keine kommunalen Zuschläge (da Knokke-Heist keine Zuschläge hat). Ein Einwohner von Antwerpen zahlt dagegen acht Zuschläge oder 400 Euro. Dieser Betrag wird vom Finanzamt an die Stadtkasse überwiesen. Neben Knokke-Heist nutzen auch die Küstengemeinden Die Panne und Koksijde eine Nullrate.
Auch der Regionen können Zuschläge auf die Einkommensteuer, aber bisher haben sie von dieser Befugnis keinen Gebrauch gemacht, mit Ausnahme der Region Brüssel wobei dies 1 Prozent zu den kommunalen Zuschlägen ist.
Vermögenssteuer
Zuschläge sind auch der Teil der Vermögenssteuer dass in Belgien zu den Gemeinde und der Provinz in der sich die Immobilie befindet.
Die Grundsteuer der Flämische Region ist eine Steuer von 3,97% auf den indexierten Katastereinkommen von Immobilien. In dem wallonisch und Region Brüssel-Hauptstadt dies entspricht 2,54 %. Die Gemeinden, Provinzen und die Region Brüssel-Hauptstadt addieren in der Regel viele Hundert Zuschläge zu diesem Grundtarif. Jeder Provinzrat und jeder Gemeinderat legt jedes Jahr seinen eigenen Satz fest.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Angenommen, das Katastereinkommen eines Hauses beträgt 1000 Euro. Dafür erhebt die Stadt Leuven 1400 Zuschläge. Zum Beispiel betragen die Zuschläge für die Provinz 230.
- Zunächst muss das Katastereinkommen indexiert werden:
- 1002 EUR x 1.579 (Indexierungskoeffizient 2011) = 1.582 EUR.
- Die Grundsteuer für die Flämische Region beträgt:
- 1.582 EUR x 2,5 % = 39,55 EUR.
- Die Provinz erhebt 230 Zuschläge oder das 2,3-fache des Hauptbetrags der Steuer (für jeden Euro-Cent, den die Flämische Region erhebt, erhebt die Provinz 2,3 Euro-Cent). Die Grundsteuer für die Provinz beträgt daher:
- 39,55 EUR x 2,3 = 90,96 EUR.
- Dies lässt sich auch wie folgt berechnen: 2,5 % x (230/100) = 5,75 %.
- 1.582 EUR x 5,75% = 90,96 EUR.
- Die Gemeinde erhebt 1.400 Zuschläge oder den 14-fachen Hauptbetrag der Steuer.
- 39,55 EUR x 14 = 553,7 EUR.
- Dies lässt sich auch wie folgt berechnen: 2,5 % x (1400/100) = 35 %.
- 1.582 EUR x 35 % = 553,7 EUR
- Die Summe der Grundsteuer (ohne Abzüge) beträgt:
- 39,55 EUR 90,96 EUR 553,7 EUR = 684,21 EUR.
- Dies entspricht 1.582 EUR x 43,25 % (2,5 % 5,75 % 35 %).
Verkehrssteuer
Das gleiche Prinzip gilt auch für einen kommunalen Zuschlag auf die Kfz-Steuer, allerdings wird dafür der Begriff Opdeciem verwendet. 1 Opdecim = 1/10 (10 %) der Grundsteuer