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Parastatale

EIN halbstaatliche ist ein in Belgien und Suriname verwendeter Begriff für eine (halb)Regierungsbehörde.[1] Dies sind Institutionen und Dienste, die von der Regierung eingerichtet werden, aber ansonsten eine gewisse Unabhängigkeit in der Regierungsführung genießen. Im Verwaltungsrat eines belgischen halbstaatlichen Typs B wird die Regierung immer durch einen Vertreter der Vormundschaftsminister. Das Personal eines halbstaatlichen genießt auch einen Regierungsstatus.

Das belgische Gesetz von 1954 sah je nach Art der Beaufsichtigung vier Kategorien von Instituten vor:[2]

  • Kategorie (oder Typ) A: personalisierte öffentliche Verwaltungen (mit Rechtspersönlichkeit), die nach der Rechtslehre „öffentliche Einrichtungen“ oder „Regierungen“ genannt werden und der hierarchischen Autorität des zuständigen Ministers unterliegen;
  • Kategorie (oder Typ) B: autonome öffentliche Einrichtungen. Bei den Institutionen der Kategorie C und D wird die hierarchische Autorität des Ministers durch seine Vormundschaft ersetzt;
  • Kategorie (oder Typ) C: gemischtwirtschaftliche Vereinigungen des öffentlichen Rechts (bei denen öffentliches und privates Kapital zusammenarbeiten);
  • Kategorie (oder Typ) D: Kredit-, Einlagen- und Delkredereinstitute, unabhängig von ihrer Rechtsform.

Seit der Staatsreform und der zunehmenden Liberalisierung haben sich die halbstaatlichen Unternehmen in "autonome öffentliche Unternehmen" verwandelt.

Beispiele für halbstaatliches

Beispiele für autonome Aktiengesellschaften

Siehe auch