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Patria potestas

Das patria potestas des Familienvater war die väterliche Macht, die jus vitae necisque (Recht auf Leben und Tod) aller Mitglieder der Familie impliziert. Das Familienvater war moralisch verpflichtet, einen Familienrat zur Züchtigung einzuberufen. Das zensieren hatte auch die Macht patres familias die zu wütend waren, um sie aus ihrer Position zu drängen. So wurde der patria potestas nicht täglich missbraucht, obwohl wir in den Quellen einige Einzelfälle finden. Die bemerkenswerte Position des Familienvater deutlicher in seiner Kontrolle über das Vermögen der Familie.

Trotzdem ist die patria potestas auch in erschreckender Weise durch moderne Werte, nämlich die Entscheidungsmacht der of Familienvater über die Vertreibung von Neugeborenen, die Familienvater nicht dulden konnten oder wollten, sei es aus finanziellen Gründen oder weil sie Bastarde, geistig behinderte oder „nur“ Mädchen waren. Neugeborene auf öffentlichen Müllhalden zurückzulassen war bis in die ganze römische Welt 374 ANZEIGE rechtlich. In der Folge starben die Kinder oder im besten (oder schlimmsten/schlimmsten - wenn man sich an das Sprichwort "besser ein kurzer Schmerz, als ein langer Schmerz") hält Sklaverei.

Um als Kind zu überleben, war es notwendig, dass der Vater, zu dessen Füßen es bei der Geburt gelegt wurde, es anhob (das heißt suscipere oder tollere erwähnt). Jungen erhielten am neunten Tag ihre Namen und Orden, Mädchen am achten Tag (stirbt lustricus). Daraufhin wurden sie ins Elternhaus aufgenommen und eingewiesen.

Siehe auch

Literaturverzeichnis

  • K. Christ, Stirb Romer, München, 19943.
  • G. Henke-Bockschatz, Geschichte lernen, Sammelband Antike, Velber, 1996.
  • H. Krefeld (Hrsg.), Res Romanae, Berlin, 199418.