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Pauselijke Raad

EIN Päpstlicher Rat ist ein Organ der Römische Kurie das nach dem Zweites Vatikanisches Konzil wurde geschaffen, um die spezifischen Bedürfnisse innerhalb der katholische Kirche während des Konzils formuliert.

Es gibt fünf päpstliche Räte[1]:

  1. das Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen
  2. das Päpstlicher Rat für die Kultur
  3. das Päpstlicher Rat für den interreligiösen Dialog
  4. das Päpstlicher Rat für Gesetzestexte
  5. das Päpstlicher Rat zur Förderung der Neuevangelisierung

1993, a motu proprio von Papst Johannes Paul II das Päpstlicher Rat für den Dialog mit den Ungläubigen fusioniert mit dem Päpstlichen Rat für die Kultur. Im Jahr 2006 wurde der Päpstliche Rat für den Interreligiösen Dialog ebenfalls vom Päpstlichen Rat für die Kultur geleitet, erholte sich jedoch im folgenden Jahr wieder. Papst Benedikt XVI den Rat zurück und sie bekam wieder ihren eigenen Vorsitzenden.

Am 1. September 2016 wurde die Päpstlicher Rat für die Familie und der Päpstlicher Rat für die Laien gehoben. Die Aufgaben und Befugnisse dieser Räte wurden auf das am 15. August 2016 gegründete Dikasterium für Laien, Familie und Leben.

Am 1. Januar 2017 wurde die Päpstlicher Rat "Cor Unum", das Päpstlicher Rat für die Seelsorge im Gesundheitswesen, das Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden und der Päpstlicher Rat für die Seelsorge für Migranten und Reisende gehoben. Die Aufgaben und Befugnisse dieser Räte wurden auf das am 17. August 2016 gegründete Gremium übertragen. Dikasterium zur Förderung der gesamten menschlichen Entwicklung.

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