WikiDer > Bremsprozentsatz
Es Bremsprozentsatz (oder Bremsverhältnis) ist a dimensionslos Einheit für die Bremskraft eines Zuges. Es ist das Verhältnis zwischen den verfügbaren Bremsgewicht und das Zuggewicht.
Berechnung
Der Bremsprozentsatz ist das Verhältnis der Summe der Bremsgewichte zum Zuggewicht (Gesamtmasse der Schienenfahrzeuge und Ladung), multipliziert mit 100 % und abgerundet auf ganze Prozente.[1]
Gesetzlich ist ein Mindestbremsanteil festgelegt, der garantiert, dass ein Zug ab der zulässigen Höchstgeschwindigkeit pünktlich zum Stehen kommt. Dies hängt unter anderem davon ab, Bremsposition. In vielen Ländern, darunter auch Deutschland, ist der Mindestbremsprozentsatz pro Streckenabschnitt separat und abhängig von der Topographie (hauptsächlich der Pisten) bestimmt. Die niederländische Gesetzgebung unterscheidet nicht nach Gleisabschnitten.
Zuggewicht
Das Zuggewicht ist die Gesamtmasse eines Zuges, dh die addierten Massen der Schienenfahrzeuge und der Ladung (sofern vorhanden). wenn Personenwagen Bei leerem und geschlossenem Transport darf das Eigengewicht mitgenommen werden. Im Normalbetrieb ist das üblicherweise an der Seitenwand angegebene Ladegewicht zu nehmen. Liegt ein solcher Hinweis nicht vor, gelten folgende Werte:[1]
- 4 Tonnen in einem Pkw erster Klasse passenger
- 6 Tonnen für einen Wagen zweiter Klasse ab 80 Sitzplätzen
- 0 Tonnen für einen Speisewagen
- 2 Tonnen für einen Wagen mit Restaurierungsabteilung
- 2 Tonnen im Schlafwagen
- 4 Tonnen mit einem 1. Klasse Liegewagen
- 5 Tonnen für andere Wagen
- 1 Tonne pro Auto, inkl. Anhänger (für Doppeldecker-Autos)
Bei Güterwagen muss die Masse der Ladung zum Eigengewicht (auf ganze Tonnen aufgerundet) addiert werden. Wenn die Masse der Last nicht bekannt ist, muss die maximale Tragfähigkeit angenommen werden.
Bremsweg
Die Niederlande
Vor dem Die Niederlande der Bremsprozentsatz muss so bemessen sein, dass der Zug den folgenden maximalen Bremsweg bei einer Steigung von 5‰ (5 Meter Gefälle pro Kilometer) einhalten kann.[1]
| Zuggeschwindigkeit | Maximaler Bremsweg |
|---|---|
| Vmax = 40 km/h | 400 m |
| 40 < Vmax = 60 km/h | 500 m |
| 60 < Vmax = 80 km/h | 800 m |
| 80 < Vmax = 130 km/h | 1000 m |
| 130 < Vmax = 160 km/h | 1150 m |
Deutschland
In Deutschland werden die Bremswege zwischen Front- und Hauptsignal auf 400 m, 700 m, 1000 m und 1300 m eingestellt Die ersten beiden Werte gelten je nach Höchstgeschwindigkeit für sogenannte 'Nebenbahnen' (die unter anderem 100 km/h nicht überschreiten dürfen). Die 1000-m-Norm für sogenannte Hauptbahnen und die 1300-m-Norm für Streckenabschnitte, die schneller als 160 km/h fahren dürfen. Kann ein Zug die vorgegebenen Bremswege einhalten, darf er mit der Streckengeschwindigkeit fahren, ansonsten muss die Höchstgeschwindigkeit auf ein Maß reduziert werden, bei dem die Bremswege erreicht werden können.
Anhand von Tabellen für die vier genannten Bremswege und Angaben zum jeweiligen Streckenabschnitt (Steigungen und örtlich zulässige Geschwindigkeit) kann berechnet werden, welcher Bremsanteil erforderlich ist, um den Streckenabschnitt mit einer bestimmten Geschwindigkeit befahren zu dürfen.
Schweiz
Die Bremswege in der Schweiz richten sich nach der Streckengeschwindigkeit der sogenannten Normzugreihe. Daraus lässt sich ableiten, wie hoch die zulässige Höchstgeschwindigkeit einer Zugkategorie auf dem betreffenden Gleisabschnitt ist. Dafür werden dann Mindestbremsanteile definiert. Kann diese nicht eingehalten werden, muss die Höchstgeschwindigkeit reduziert werden, bis die Bremswege mit dem verfügbaren Bremsprozentsatz erreicht werden können.
Alte Definitionen
Der Begriff Bremsverhältnis wurde erstmals 1893 in der Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands definiert. Diese Zahl war das Verhältnis der Anzahl der gebremsten Achsen zur Gesamtzahl der Achsen im Zug.
Der Begriff Bremsprozentsatz wurde früher für das Verhältnis des Gewichts der gebremsten Wagen zum Gesamtgewicht des Zuges multipliziert mit Hundert verwendet.
Siehe auch
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
|