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EIN Anklage (Aussage: roe-kwie-zie-toor) ist ein Vortrag der Staatsanwalt (Niederlande) oder die Staatsanwalt der Krone (Belgien) während a Strafprozess.
Hier nimmt die Staatsanwaltschaft Stellung zu den Tatsachen, unabhängig davon, ob sie von der Staatsanwaltschaft begangen wurden oder nicht vermuten und die Beweise. Je nach Position wird eine Verurteilung oder ein Freispruch verlangt.[1] Danach wird der Anwalt des Verdächtigen sein Plädoyer vorbringen, der Verdächtige selbst hat auch das letzte Wort.
| Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise |
Gesendet: 09-09-2011 | Dieser Artikel ist ein Anfang zum Thema Mensch & Gesellschaft. Du bist eingeladen zu bearbeiten Klicken Sie hier, um Ihr Wissen zu diesem Artikel hinzuzufügen. |