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Gehaltseinsparungen ist eine auslaufende niederländische Steuerfazilität für Angestellte wirtschaftlich zu sparen. Bis einschließlich 2011 war ein Beitrag von maximal 613 € pro Jahr abzugsfähig in Kasten 1, könnte der Arbeitnehmer also vom Bruttogehalt sparen. Der Arbeitnehmer kann das Geld abheben, ohne dafür Lohn- oder Einkommensteuer zahlen zu müssen. Pro Einzahlung, für einen Zeitraum von 4 Jahren, zählen dieser Betrag und die damit verbundenen Zinsen nicht dazu Kasten 3. Diese Leistung gilt daher bis spätestens 2015.[1]
Ursprünglich galt, dass das Geld für vier Jahre festgeschrieben war. Wollte der Mitarbeiter das Geld früher abheben (entsperren), war dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dies war beispielsweise der Fall, wenn mit dem Geld ein Haus oder für die Kosten von Tagesbetreuung.
Seit 2011 dürfen Mitarbeiter das Guthaben jedoch früher abheben.[2][3] Das war auch 2005 der Fall, als AußenministerWein im Juli 2005 (vorbehaltlich Genehmigung durch die Zweite und Erstes Zimmer) genehmigt, dass das in den Jahren 2001, 2002, 2003 und 2004 angesparte Guthaben ab dem 1. September 2005 frei bezogen werden kann. Der angesparte Saldo der vier Vorjahre wurde ebenfalls im September 2010 freigegeben.
Nur Arbeitnehmer könnten Gehaltseinsparungen nutzen, und nur wenn die Arbeitgeber daran mitgewirkt. Wenn der Arbeitgeber über eine Gehaltssparregelung verfügte, musste diese mindestens 75 % der Arbeitnehmer offenstehen. Ob mehr als 75 % der Mitarbeiter tatsächlich teilgenommen haben oder noch tun, ist unerheblich.
Ein Arbeitnehmer durfte sowohl die Gehaltsersparnis als auch die im selben Jahr nicht bezahlen Lebenslaufregelung Geld einzahlen; Sie können auch gleichzeitig Geld abheben. Nur ein Arbeitgeber durfte pro Jahr Geld in das Lohnsparprogramm einzahlen (was vorher nicht der Fall war; dann konnte pro Arbeitsvertrag einmal im Jahr bis zur maximalen Sparsumme gespart werden). Wie gesagt, war der Arbeitnehmer nicht steuerpflichtig auf die Lohnspareinlage, wohl aber der Arbeitgeber. Die Lohnsparabgabe war also eine Form der Endabgabe. Die Quote betrug 25 %.
Ab dem 1. Januar 2012 ist die Einzahlung auf ein Lohnsparkonto nicht mehr möglich. Das Schema wurde geopfert Übertragungssteuer von sechs auf zwei Prozent reduziert werden.[4] Damit endet das Gehaltssparprogramm.
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