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Staatsrecht

Es Verfassungsrecht, Verfassungsrecht oder Verfassungsrecht ist das Gesetz über die Zustand als organisatorischer Kontext. Es betrifft die Staatsorgane, ihre Institution, ihre Befugnisse, ihr Verhältnis zueinander und zu den Bürgern.

Das Verfassungsrecht ist Teil der öffentliches Recht.

In gewisser Weise könnte man sagen, dass es Verwaltungsrecht oder Verwaltungsrecht ist dem Verfassungsrecht untergeordnet, weil das Verwaltungsrecht beschreibt, wie Organe die ihnen verfassungsrechtlich zugewiesenen Befugnisse nutzen können. Vertretbarer ist die Auffassung, das Verwaltungsrecht sei in dem Sinne eingeschränkt, dass es sich auf das Exekutivrecht beziehe.

  • Spezifische Quellen der Belgier Verfassungsrecht:
    • Die belgische Verfassung von 1831

Geschichte

Die Geschichte des Verfassungsrechts erfasst im Hinblick auf die westliche Welt auf in Griechenland, die in der Gesetzgebung festlegte, wie die Entscheidungsfindung der Polis (= des Stadtstaates) erfolgen sollte.

Wichtig sind auch die Entwicklungen in der Römisches Reich.

Modernes Verfassungsrecht entsteht in der Renaissance, wie in Europa In der öffentlichen Verwaltung findet immer mehr Zentralisierung statt.

Funktionen des Verfassungsrechts

Drei Funktionen des Verfassungsrechts lassen sich unterscheiden: die konstituierende Funktion, die zuschreibende Funktion und die regulierende Funktion.

Bestandteil Funktion

Die konstituierende Funktion kann als Einrichtung von Ämtern beschrieben werden. Zum Beispiel Artikel 97 Absatz 1 der niederländischen Verfassung: Zu Gunsten von (...) gibt es eine Militärmacht. Mit der konstitutiven Funktion werden Ämter und Organe geschaffen.

Attribut Funktion

Die Zuschreibungsfunktion kann als die Erteilung von Befugnissen beschrieben werden. Das Verfassungsrecht bestimmt, welche Organe im Staatsapparat mit welchen Aufgaben betraut sind. Beispielsweise gewährt Artikel 81 der niederländischen Verfassung der Regierung und den Generalstaaten die gemeinsame Befugnis, Gesetze zu erlassen.

Regulierungsfunktion

Die Regulierungsfunktion kann als die Bestimmung der Grenzen der Staatsgewalt und der Macht verschiedener Organe beschrieben werden. Diese Funktion des Verfassungsrechts ist in konstitutionalistischen (und nichtabsolutistischen) Staats- und Regierungsformen besonders wichtig. Die Regulierungsfunktion beschränkt die Wahrnehmung der durch die attributive Funktion zugewiesenen Aufgaben auf die durch die konstituierende Funktion geschaffenen Organe. Ein Beispiel für eine Bestimmung mit primär regulierender Funktion ist Artikel 1 der niederländischen Verfassung, der ein Diskriminierungsverbot enthält: Die Befugnisse, die Gesetz und Verfassung dem Gesetzgeber, der Exekutive und dem Richter übertragen, werden immer durch dieses Verbot eingeschränkt.

Siehe auch