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Satzung sind Grundregeln, Bestimmungen, die bestimmten zugrunde liegen Rechtspersonen, wie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Privatunternehmen, Verband und Stiftung, die im notariell beglaubigt Vergangenheit Tat der Gründung enthalten sind (Artikel 2:27 (Verein), 2:66 (NV), 2:177 (BV) und 2:286 (Stiftung) Bürgerliches Gesetzbuch).
Die Satzung muss Gründungsurkunde zur Information Dritter im . registriert sein Handelsregister, während dort eine authentische Kopie dieser Gründungsurkunde hinterlegt werden muss. (Art. 2:69 und 2:180 Zivilgesetzbuch).
Siehe auch
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