WikiDer > Strafverfahren
Strafverfahren ist der Anspruch auf Verhängung der gesetzlich verhängten Strafen und/oder Maßnahmen für bestimmte Handlungen oder Verhaltensweisen. Die strafrechtliche Handlung ergibt sich aus der Begehung der Kriminalität.
Somit ist eine kriminelle Handlung eine abstrakte begriffliche Sache, die erforderlich ist, um eine Straftat zu verfolgen.
In vielen Ländern sind die wichtigsten Regeln des Strafverfahrens in einem allgemeinen Gesetzbuch festgelegt.
Belgien
Die Ausübung des Strafverfahrens erfolgt in Belgisches Strafrecht durch die Strafverfolgung, der die alleinigen Rechte daran hat. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Gemeinschaft. Es ist daher möglich, dass die Interessen des Opfers (zB Entschädigung) nicht mit den Interessen der Gemeinschaft übereinstimmen. Das Opfer kann die strafrechtliche Handlung nicht ausüben, aber einleiten.
Dieser Anspruch sollte nicht mit Zivilklagen, Disziplinarmaßnahmen oder Verwaltungsvollstreckungen verwechselt werden.
Erforderlich
In einigen Fällen kann die Staatsanwaltschaft kein Strafverfahren ohne Beschwerde (Biene Anzeige von Straftaten), ein Erklärung, Beratung oder Genehmigung. Minister können beispielsweise nicht ohne Genehmigung des Parlaments, dem sie gegenüber rechenschaftspflichtig sind, strafrechtlich verfolgt werden.
Suspension
Das Strafverfahren kann ausgesetzt werden, wenn a Vorabfrage vom Strafgericht verhängt.
Einstellung des Strafverfahrens
- wenn der Gesetzgeber das Strafrecht abschafft
- wenn das Verfassungsgericht das Strafrecht aufhebt
- der Tod des Verdächtigen
- Zahlung einer Geldsumme
- sofortige Abholung
- gütliche Einigung: Dem Verdächtigen wird ein Geldbetrag vorgelegt, dessen Zahlung den strafrechtlichen Anspruch aufhebt
- Amnestie
- Verjährung
- Beschwerdeentfernung in bestimmten Fällen
Strafrechtliche Priorität
Über die zivilrechtliche Forderung darf nicht entschieden werden, solange kein Urteil im strafrechtlichen Bereich vorliegt.[1] Dies wird durch das Sprichwort ausgedrückt le kriminelles Zelt le civil en état.
Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen, etwa bei einer einstweiligen Verfügung im Rahmen einer Schutzrechtsverletzung.[2] In diesem Fall kann in Strafsachen kein Urteil gefällt werden, solange keine rechtskräftige Entscheidung über die Verletzung des betreffenden Schutzrechts (z. Fälschung oder Piraterie).
Siehe auch
Verweise
- ↑Artikel 2 Vorläufiger Titel der Strafprozessordnung.
- ↑Artikel XI.293(5), XV.71 Wirtschaftsgesetzbuch.