WikiDer > Disziplinarrecht
Disziplinarrecht ist in den Niederlanden und Belgien dieser Teil der öffentliches Recht das zu den Regierung bevollmächtigt Personen, die einer bestimmten Berufsgruppe angehören (z.B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Arzt und Bankiers) einen besonderen Nachteil zugunsten der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben zuzufügen. Für die disziplinarrechtliche Haftung ist kein Vorsatz erforderlich.
Die Niederlande
Das gesetzliche Disziplinarrecht würde mit einem Disziplinarverfahrensrecht-Rahmengesetz für verschiedene Berufsgruppen wie Notariat, Anwaltsberuf etc. vereinheitlicht. Dies ging jedoch nicht durch.[1]
Belgien
In Belgien gibt es verschiedene Berufsgruppen, die disziplinarrechtlich gebunden sind, wie Notare, Juristen, Mediziner, Psychologen und Polizei.
Siehe auch
- Medizinischer Disziplinarrat (Die Niederlande)
- Militärische Disziplin der niederländischen Streitkräfte
| Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise |