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Man spricht von Scheidung bekämpfen oder Konflikttrennung Wenn ein Scheidung ob die Beendigung einer Beziehung von bewussten (Unter-)Handlungen mit der Absicht begleitet wird, dem Ex-Partner oder der Bindung dieses Ex-Partners an gemeinsame Kinder zu schaden.
Scheidungen können sehr lange dauern. Dies ist zum Teil auf die langen Vorlaufzeiten von Gerichtsverfahren zurückzuführen, die beispielsweise den Zugang und die Verwahrung betreffen. Darüber hinaus gibt es praktisch keine Möglichkeiten, beispielsweise die Nichteinhaltung etablierter und ratifizierter Besuchsregelungen durchzusetzen. Zwangsverfügungen werden nur sehr selten verhängt. Sollten diese verhängt werden, ist dies noch keine Garantie dafür, dass die Zwangsregelung in einem Folgeverfahren erneut verhängt wird. Auch nicht, wenn es plausibel ist, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der nicht konforme Elternteil rückfällig wird. Das Fehlen wirksamer Sanktionen für den unwilligen/kooperativen Elternteil kann zu einer finanziellen und emotionalen Belastung des wohlwollenden/kooperativen Elternteils führen. Dies wird dadurch verstärkt, dass es im Familienrecht üblich ist, dass jede Partei ihre eigenen (Anwalts-)Kosten trägt. Kostenaufträge werden sehr selten auferlegt.
Beispiele für Konfliktereignisse im Rahmen von Konfliktscheidungen
- Sich weigern, das Kind zu erkennen.
- Verweigerung des gemeinsamen Sorgerechts oder Versuch, die Autorität des anderen Elternteils zu schwächen.
- Versuch, den anderen Elternteil (der nicht den Hauptwohnsitz hat) in Bezug auf Kontaktzeit / Kontakt zu den gemeinsamen Kindern zu benachteiligen. Bewusste Verzögerung einer Verlängerung der Kontaktzeit zwischen dem Kind und dem Elternteil, der nicht den Hauptwohnsitz hat.
- Nichteinhaltung der Besuchsregelungen oder anderer Vereinbarungen aus einem Erziehungsplan oder einer Vergleichsvereinbarung.
- Erpressung des anderen Elternteils/Ex-Partners an die eigenen Kinder, Dritte und Behörden. Falschmeldungen oder Meldungen bei Polizei/Justiz oder Jugendhilfe.
- Die finanzielle Erschöpfung des anderen Elternteils durch endlose Gerichtsverfahren, wenn der andere Elternteil keine finanzierte Prozesskostenhilfe hat.
- Der Versuch, Dritte und Fachleute zu manipulieren, um zu einer „objektiven“ Akte zu gelangen, damit ein Elternteil seine eigenen Ziele erreichen kann, angeblich im Interesse des Kindes.
- Unterlassung oder Verzögerung der Unterhaltszahlung.
- Bei gemeinsamem Sorgerecht, Vereitelung von Feiertagen, z. B. indem dem anderen Elternteil die Erlaubnis nicht erteilt wird oder die Vorlage z. B. des Passes oder des Personalausweises des Kindes verweigert wird.
- Aktivieren Privatdetektiv den Partner auszuspionieren, in der Hoffnung, an belastende Daten zu gelangen.