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EIN Pflegeplan (ebenfalls Behandlungsplan genannt) ist ein Plan, in dem eine Beschreibung und der Zweck der Therapie und allgemeine Informationen eines Patienten in einer schriftlichen Aufzeichnung. Bei Zulassungspflicht gem Obligatorisches Gesetz zur psychischen Gesundheit oder der Fürsorge- und Nötigungsgesetz Dieser Plan besagt auch, dass der Patient unfreiwillig aufgenommen wurde oder ein Klient als geistig nicht fähig gilt, zB aufgrund einer Demenz oder einer geistigen Behinderung, wenn ein Klient unfreiwillig behandelt wird. Wenn Menschen gewaltsam in a eingelassen werden Institution, verlangt das Gesetz einen Behandlungsplan.
Ein Pflegeplan wird vom Pflegeleiter erstellt, eventuell in Absprache mit einem behandelnden Arzt Arzt und/oder Psychiater, oft zusammen mit anderen Praktizierenden. Patienten haben das Recht, diesen Plan einzusehen.
Siehe auch
- Erziehungsplan für das Dokument, in dem Eltern Vereinbarungen über die Ausübung ihrer Elternschaft festhalten.