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Allodium

EIN Hausmacht war während der altes Regime ein Eigentum das nein Lehen war und worüber? erben es musste keine steuer bezahlt werden. Ein anderer Name ist Sonnendarlehen oder Eigentum.

Erläuterung

Es bezeichnet eine außergewöhnliche Form des Grundbesitzes, an der das Eigentum absolut ist. In der prägnantesten Definition hieß es in alten Rechtstexten, dass oben a Hausmacht nur Gott und die Sonne blieben stehen, daher der Name sunleen. Alles Mögliche an Nießbrauch oder Rechtspflege innerhalb des betreffenden Grundstücks, das dem Eigentümer gehörte.

Viele allodie, Allodialgüter, ihren Ursprung in einem Staat haben oder königliches Eigentumdas vom Monarchen für Dienste, die einem Gläubigen geleistet wurden Vasall gespendet wurde und wobei der Status von Hausmacht war für die Ewigkeit gesichert. Auch das Fundament gut der meisten mittelalterlichAbteien und Kirchen war in der Regel allodial, um die Immunität der Stiftung zu gewährleisten.[1]

EIN Hausmacht sollte nicht mit a verwechselt werden Lehen. Mit einem Lehen erwirbt man nur den Nießbrauch an dem betreffenden Grundstück und im heutigen Niederländisch verbleibt das bloße Eigentum immer beim Lehnsherrn. Ein Lehen ist nicht (immer) von der umgebenden Gerichtsbarkeit ausgenommen. Viele herrschaftlichallodie bildeten dennoch die Grundlage für ein allodiales Lehen. Sie verwaltete das Lehen, das der Besitzer (ein Graf oder Herzog) als Allodialgut erworben hatte, und verlieh es weiter an Vasallen.

Allodia sind meist Parzellen mit begrenzter Fläche. Es gibt aber auch Allodial-Counties, zum Beispiel die Freie Grafschaft Burgund. Es handelt sich um herrschaftliche Körperschaften, bei denen der Monarch auf die Rechtspflege gänzlich verzichtet hatte und der Begünstigte dem König im wesentlichen nicht mehr tributpflichtig war. Folglich gibt es in einem solchen Landkreis keine feudale Hierarchie mehr: Es gibt einen Grafen, der im Wesentlichen niemandem Rechenschaft ablegt. Der betreffende Graf kann auch nicht in feudaler Abstufung steigen, z.B. auf rise Markgraf oder Herzog: Es bedarf keiner mehrschichtigen Hierarchie, und der König hatte nicht einmal mehr das Recht, ihr einen Titel zu verleihen.[2]

Eine besondere Form von Hausmacht war es zweckgebundenes Darlehen, auch genannt Lehen Sie die Reprise.

Etymologie

Der Begriff Hausmacht wurde auf Niederländisch angenommen Latinisierung von dem Altfränkischalōd.[3] In dem Altgermanisch bezeichnet das verstärkende Präfix bereits auf 'alles, ganz', das Allumfassende. Der zweite Teil des Wortes d würde für 'Reichtum, Eigentum' stehen[4]). Das Ganze wurde latinisiert mit dem typischen Suffix -ium.

Ein gutes Beispiel dafür ist der Ortsname Braine-l'Alleud, die auf Französisch Braine-l'Alleud heiß. alleu(d) ist die französische Korruption der fränkischen alōd, und besitzen- ist die spätere niederländische Übersetzung davon, wie auch in Eigenbilzen. Während der Nachbar Braine-le-Comte (Niederländischer Name: 's Gravenbrake) war ein köstliches Gut, das dem Grafen gehörte.