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Sicherheitsgurt

EIN Sicherheitsgurt ist ein Gürtel dass ein Bewohner von a Wagen schützt bei a Unfall. Der Sicherheitsgurt hält die zu schützende Person in ihrem Sitz, berührt die Windschutzscheibe nicht mit dem Schädel und wird nicht vom Auto geschleudert. Das Anlegen eines Sicherheitsgurts reduziert das Risiko eines tödlichen Unfalls um 30 bis 40 %.[1]

Geschichte

Der erste Sicherheitsgurt wurde 1956 eingeführt Ford eingeführt.

Volvo hat in 1959 entwarf den Dreipunkt-Sicherheitsgurt (Typ noch in Gebrauch). Seitdem ist der Sicherheitsgurt nach und nach üblicher geworden. Im 1971 eingeführt Mercedes BenzGurtstraffer um zu lockere Sicherheitsgurte bei einer Kollision zu straffen.

Die Niederlande

Anschnallpflicht in Neuwagen 1971

Pkw verkauft zwischen dem 1. Januar 1971 und 1. Januar 1990 in Betrieb genommen wurden, müssen vorn mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein. Pkw vor 1971 brauchen keine Sicherheitsgurte. Ab dem 1. Januar 1990 in Betrieb genommene Personenkraftwagen müssen mit Sicherheitsgurten für alle nach vorn gerichteten Sitze ausgestattet sein. Die Sicherheitsgurte auf den Vordersitzen, falls vorhanden, müssen ab dem 1. Juni 1975 angelegt werden.[2] Das Anlegen von Sicherheitsgurten für Passagiere auf den Rücksitzen von Pkw ist seit dem 1. April verpflichtend 1992. Heutzutage ist das Anlegen von Sicherheitsgurten im Auto obligatorisch, sowohl vorne als auch hinten. Wenn auf allen Sitzplätzen ein Sicherheitsgurt vorhanden ist, darf niemand ohne Sicherheitsgurt transportiert werden. Wenn der Rücksitz mit 3 Gurten ausgestattet ist, dürfen auf dem Rücksitz nicht mehr als 3 Personen transportiert werden. In Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurt, zB Oldtimer, dürfen Passagiere (ab 3 Jahren) befördert werden.

Die Anschnallpflicht gilt nicht für:

  • Menschen mit Behinderungen; in bestimmten Situationen können sie eine Befreiung von der Zentrales Amt für Führerscheine (CBR).
  • Mitarbeiter eines Lieferdienstes; sie können bei der CBR eine Befreiung beantragen.
  • Taxifahrer. Taxifahrer waren bereits im RVV 1990 vom Taxiverkehr befreit. Aufgrund der Überfallgefahr durch Fahrgäste muss ein Taxifahrer das Fahrzeug schnell verlassen können. Die Befreiung gilt daher nicht für den Fall, dass keine Fahrgäste befördert werden.

Die Befreiung gilt auch dann nicht, wenn Fahrgäste befördert werden, deren Beförderungsentgelt schriftlich vereinbart wurde (Vertragsbeförderung). In diesen Fällen ist die Gefahr eines Raubüberfalls praktisch gleich Null, da im Taxi selbst keine Bargeldübergabe für die zu erbringende oder zu erbringende Beförderungsleistung erfolgt.

Zusammenfassend zu Gunsten der Taxifahrerbefreiung:

  • wenn keine Personen/Kunden befördert werden und der Fahrer allein im Taxi ist, muss der Sicherheitsgurt angelegt werden;
  • wenn keine vertragsgebundene Beförderung (z. B. tägliche Schulbeförderung), d. h. Fahrten gegen Barauszahlung, nicht angeschnallt werden muss;
  • findet ein Vertragstransport statt (z. B. täglicher Schultransport), muss der Sicherheitsgurt angelegt werden.

Es ist nicht erlaubt, Kinder unter drei Jahren in einem Auto ohne Sicherheitsgurt zu transportieren, auch nicht auf dem Schoß Verstoß.

Es ist auch möglich Zivilrecht Konsequenzen haben. Kommt es bei einem Verkehrsunfall zu Verletzungen, muss in der Regel die Person, die beim Autounfall nicht angeschnallt war, mindestens 25 % ihres Schadens selbst tragen.

Belgien

Nach Angaben des Belgiers Straßenverkehrsordnung Anschnallen ist immer Pflicht, sowohl vorne als auch hinten. Wenn der Sitz also mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet ist, muss auch der Sicherheitsgurt angelegt werden.
Kinder unter 1,35 m müssen in einem geeigneten Kinderrückhaltesystem im Auto transportiert werden. Kinder ab 1,35 m müssen in einem für sie geeigneten Kinderrückhaltesystem transportiert werden oder den Sicherheitsgurt anlegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind vorne oder hinten sitzt.

Einige Kategorien von Insassen sind vom Anlegen des Sicherheitsgurts befreit:

  • Autofahrer, die rückwärts fahren
  • Taxifahrer, wenn sie einen Kunden transportieren
  • Personen, die aus medizinischen Gründen über eine Befreiung verfügen
  • Fahrer und Passagiere von vorrangigen Fahrzeugen, wenn die Art ihrer Zuweisung dies rechtfertigt
  • Postangestellte, die Post an nahe beieinander liegenden Orten zustellen oder abholen

Die Sicherheitsgurtpflicht wurde 1975 unter Minister eingeführt Jos Chabert. Seit 1991 gilt diese Verpflichtung auch für Fondpassagiere.

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