WikiDer > Zahlungsscheck
EIN prüfen war eine Art prüfen, verwendet in Verbindung mit a Debitkarte, die es in den Niederlanden in verschiedenen Varianten gegeben hat. Bei Verwendung eines Schecks musste die Zahlungskarte vorgelegt werden. Aus Sicherheitsgründen musste die Debitkarte getrennt von den Zahlungsschecks aufbewahrt und mitgenommen werden.
1967 führten die Banken die grünes Häkchen, und der PCGD (Postgiro) die Giro-Zahlungskarte[1]. 1969 führten die Banken die Euroscheck (die auch in anderen europäischen Ländern ausgestellt wurde) und die Möglichkeiten der Giro-Zahlungskarte wurden erweitert. Mit beiden war es nun auch möglich, in Geschäften in vielen anderen Ländern zu bezahlen und Geld abzuheben.
Die Schecks wurden bis zu einem bestimmten Höchstbetrag garantiert. Sie wurden 2002 nach Zahlungen mit Debitkarte und Stift war üblich geworden.
Höhere Beträge konnten ausgezahlt werden, bei nicht ausreichendem Saldo wurde jedoch nur der maximale Garantiebetrag ausgezahlt, so dass die meisten Empfänger verlangten, dass für größere Zahlungen mehrere Schecks ausgestellt wurden, die jeweils den Höchstbetrag nicht überstiegen. Kunden konnten je nach Einkommenssituation 5, 10 oder 20 Schecks gleichzeitig erhalten, die automatisch verschickt wurden, wenn genügend alte aufgebraucht waren. Mit Giro-Zahlungskarten war es auch möglich, bei Poststellen im Ausland Geld in Landeswährung abzuheben. In der Regel günstiger als in Wechselstuben.
Giro-Zahlungskarten waren anfangs blau und hatten eine verkürzte Lochkartenformat, dann auf elektronisch lesbare, ungelochte Karten umgestellt. Die Karten wurden validiert, indem der Betrag, die Nummer des Giropasses, eine Unterschrift und das Vorzeigen des Giropasses hinterlegt wurden. Der Empfänger musste seinen Namen und seine Gironummer darauf eintragen, woraufhin die Karte an das Girobüro geschickt werden konnte. Wenn der Empfänger dies vergaß, wurde der Betrag unter Quarantäne gestellt, während der Zahler über den beabsichtigten Zahlungsempfänger informiert wurde.
Von 1963 bis 1994 gab es für Bargeldabhebungen in einer Postfiliale die Bankscheck. Ein Kunde hatte zuerst einen, später maximal zwei gleichzeitig und konnte maximal 500 Gulden pro Scheck abheben. Der Kassenscheck wurde später überflüssig, denn jetzt wird der Saldo bei Bargeldabhebungen geprüft.[2]
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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