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Intentie

Absicht (Latein: Absicht) ist die Absicht a Handlung aufführen. Es geht dem voraus Verhalten, obwohl dies nicht bedeutet, dass jede Absicht tatsächlich oder vollständig ausgeführt wird. Wenn eine beabsichtigte Aktion nicht abgeschlossen wird, gibt es eine Versuch.

In dem Strafrecht wird gesprochen Absicht wenn für a Straftat Es gab eine klare Absicht. Auch das Strafrecht erkennt den Begriff an bedingte Absicht für Fälle, in denen keine Absicht nachgewiesen werden kann, aber die Täter oder Täter hätte auf ein bestimmtes achten müssen Folge seines Verhaltens.

Laut der Theorie des geplanten Verhaltens ist die Absicht der wichtigste Faktor für geplantes Verhalten und diese Absicht folgt wiederum aus drei Faktoren; die Bedeutung, die dem Verhalten beigemessen wird und Folge davon ist beigefügt, wie die Umfeld denken Sie an dieses Verhalten und die geschätzten Fertigkeit.

 
 
 
 
 
Verhaltensauffassung
 
Einstellung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Hintergrundfaktoren
 
 
Normative Ansichten
 
Subjektive Normen
 
Absicht
 
Verhalten
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beherrschungsglaube
 
Geschätzte Meisterschaft
des Verhaltens
(Selbstwirksamkeit)