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ERREICHEN ist ein System zur Registrierung, Bewertung und Autorisierung von Chemikalien der in der Europäische Union hergestellt oder importiert. Der Name 'REACH' bedeutet RAnmeldung, EBewertung, einZulassung und Einschränkung von CHemicals. Die Verordnung (Verordnung Nr. 1907/2006) zu diesem Thema datiert vom 18. Dezember 2006 und ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.
Es Europäische Chemikalienagentur ist zuständig für die Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe. REACH ist daher das Projekt dieser Agentur.
In der niederländischen Gesetzgebung sind die Verpflichtungen gemäß der REACH-Verordnung in Kapitel 9 der Gesetze des Umweltschutzes.
Grundsätze
Ziel des REACH-Systems ist es, die Risiken chemischer Stoffe zu kontrollieren, beispielsweise die Gefahr von Giftkatastrophen, Bränden und Explosionen, Gesundheitsschäden von Arbeitnehmern und Verbrauchern sowie Umweltschäden.
Nach dem REACH-System sind alle in der Europäischen Union verwendeten oder in Betrieb zu nehmenden Stoffe wie folgt zu behandeln:
- Inventar durch eine obligatorische Registrierung des Herstellers oder Importeurs;
- zu bewerten hinsichtlich ihrer Risiken für Mensch und Umwelt;
- und basierend darauf, ob oder nicht die Erlaubnis erteilen (Genehmigung) die Stoffe zu verwenden.
Geschichte
Eine Bewertung der bestehenden EU-Vorschriften für die sichere Verwendung von Chemikalien ergab eine Reihe von Mängeln und Schwächen. Einer dieser Mängel war die Unterscheidung zwischen "bestehenden Substanzen" (de EINECSListe) und "neue Stoffe" (de ELINCS-aufführen):
- Bei neuen Stoffen ist der Hersteller (bzw. Importeur von Stoffen von außerhalb der EU) mit der Erstellung einer Notifizierung beauftragt, in der unter anderem die möglichen Gefahren des Stoffes für Mensch und Umwelt beschrieben werden müssen.
- Diese Anforderungen gelten nicht für Stoffe, die zum Zeitpunkt der Einführung dieser EU-Vorschriften bereits verwendet wurden, da es zum Zeitpunkt der Einführung undurchführbar wäre, für alle bekannten und verwendeten Stoffe derart umfangreiche Sicherheitsstudien durchzuführen.
Bei dieser Unterscheidung zwischen Alt- und Neustoffen wurden jedoch die tatsächlichen Risiken der Stoffe nicht berücksichtigt.
Für die Altstoffe wurde später ein System eingeführt, bei dem eine Risikobewertung von der zuständigen Behörde und nicht von der Industrie durchgeführt wurde, aber es zeigte sich, dass die Fortschritte sehr langsam waren, so dass die Risikobewertung nur für eine Handvoll Stoffe abgeschlossen wurde.
Die Ergebnisse dieser Bewertung wurden in einem Vorschlag im Weißbuch ausgearbeitet Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik, das die Europäische Kommission im Februar 2001 veröffentlicht hat.
Der erste REACH-Vorschlag stieß auf gemischte Reaktionen. Umweltorganisationen äußerten sich positiv, aber es gab viel Widerstand aus der Industrie, manchmal unterstützt von der Regierung. Diese Kritikpunkte bezogen sich auf die enormen Kosten, die die neue Regelung für die Unternehmen mit sich bringen würde. Die Kritiker prognostizierten zudem den Verlust einer Vielzahl von Arbeitsplätzen, da einige Unternehmen ihre Produktion lieber außerhalb der Europäischen Union verlagern oder einfach schließen würden.
Nach einer umfangreichen Konsultationsrunde, auch über das Internet, hat die Kommission einen geänderten REACH-Vorschlag angenommen 29. Oktober2003. Dieser geänderte Vorschlag wurde jedoch von Umweltorganisationen erneut als zu großes Zugeständnis an die Industrie angesehen. Dieser Vorschlag wurde an die Europäisches Parlament eingereicht. Am 17. November 2005 akzeptierte das Europäische Parlament den Vorschlag mit einer Reihe von Kompromissabänderungen einschließlich einer Reihe von Ausnahmen von der Registrierungspflicht (einschließlich für Stahl, Mineralien, Roherze und einige elementare Gase wie Gassen Stickstoff-, Argon und Sauerstoff). Dieser geänderte Vorschlag wurde dann dem Rat der Europäischen Union (dem Ministerrat) übermittelt, der am 13. Dezember 2005 eine politische Einigung erzielte.
Das Europäische Parlament hat den REACH-Vorschlag schließlich am 13. Dezember 2006 in zweiter Lesung gebilligt, der Europäische Ministerrat hat ihn am 18. Dezember 2006 angenommen. Der Text der Verordnung wurde am 30. Oktober im Amtsblatt Nr. L 396 der Europäischen Union veröffentlicht Dezember Dez 2006[1]. Die Regelungen treten stufenweise ab dem 1. Juni 2007 in Kraft. Die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki nahm 2008 ihre Arbeit auf.
Siehe auch
Externe Links
Verweise
- ↑Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Errichtung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates und Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission und Richtlinie 76/769/EWG des Rates und die Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000 /21/EG