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Das Jurisprudenz (ebenfalls Lehre bezeichnet) ist die Gesamtheit der dem Recht gewidmeten Schriften von maßgeblichen Autoren, normalerweise Anwälte. Das Gesetz, wie es in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung ist nicht selbstverständlich, aber klärungsbedürftig.
Funktionen
Die Rechtslehre hat mehrere Funktionen:
- Anmerkungen zu Gesetzgebung und Rechtsprechung: In diesem Zusammenhang heißt es, dass die Rechtslehre über schreibt der leere lata (so wie es ist) und die leere ferenda (so wie es sein soll)
- die Auslegung von Gesetzen und Rechtsprechung
- die Einbindung eines bestimmten Gesetzes oder einer Gerichtsentscheidung in die gesamte Rechtsordnung
- der Vergleich mit anderen Rechtsordnungen (Rechtsvergleichung)
Rechtsquelle
Die Rechtslehre ist eine unabhängige, aber nicht verbindliche Rechtsquelle. Dies bedeutet, dass die Rechtslehre ihre eigene, eigenständige Manifestation des Rechts ist, dass jedoch die Auslegung des Rechts durch die Rechtslehre für den Bürger, die Verwaltung oder den Richter nicht bindend ist.