WikiDer > Gewinnausschüttung

Winstverdeling

Gewinnausschüttung (nicht zu verwechseln mit Gewinnbeteiligung) ist der Verteilung der profitieren oder der Verteilung des Ergebnisses. Diese Situation tritt ein, wenn am Ende von a Geschäftsjahr es besteht eine Saldodifferenz zwischen den Kosten und Einnahmen von a Organisation. Mit anderen Worten: wenn ein Ergebnis erzielt wurde. Dies kann ein Gewinn oder ein Verlust sein.

Gewinn- oder Verlustverteilung bei einer juristischen Person

Wenn ein juristische Person (ein NV oder BV) nach Ablauf ihres Geschäftsjahres ein Ergebnis erzielt hat, müssen die Aktionäre grundsätzlich in der Hauptversammlung über die Gewinnverwendung entscheiden.

Zum Beispiel kann man beschließen, einen Teil des Gewinns an die Aktionäre auszuschütten durch a Dividendenzahlung und fügen Sie dem Eigenkapital des Unternehmens einen weiteren Teil hinzu. Natürlich sind alle möglichen Varianten möglich.

Bei größeren selbstständigen Rechtsträgern ist es auch möglich, dass ein Vorschlag oder eine Entscheidung über die Gewinnverwendung durch den Aufsichtsrat erfolgt. Dieser Vorstand ist in der Tat eine tägliche Vertretung aller Aktionäre zusammen.

Kommt es zu einem Verlust, wird der Verlust von den verfügbaren Rücklagen in der „Gewinnausschüttung“ abgezogen. Es kann sogar vorkommen, dass dies zu einer Verknappung des Firmenkapitals führt. In diesem Fall kann beschlossen werden, zusätzliche Aktien auszugeben, um das Kapital auf die gewünschte Höhe aufzustocken. Letzteres ist natürlich für die Altaktionäre nachteilig. Denn es gibt jetzt Gewinnverwässerung auf.

Gewinnverteilung bei einem Verein

An einer Verband die Gewinnverteilung richtet sich nach der Satzung des Vereins. Über die Gewinnbeteiligung entscheidet grundsätzlich die Mitgliederversammlung. Normalerweise im Satzung enthielt eine Anforderung für die Mindestanzahl von Stimmen, die erforderlich ist, um in einer solchen Sitzung eine gültige Entscheidung zu treffen.

In der täglichen Praxis wird das Ergebnis eines Vereins in der Regel zum bestehenden Vereinskapital addiert.

Kommt es zu einem Verlust, wird in der Regel entschieden, diesen den bestehenden Reserven zu belasten. Sind diese nicht (mehr) vorhanden, haben die Mitglieder den Verlust grundsätzlich zu gleichen Teilen an den Verein zu tragen.

Gewinn- oder Verlustverteilung in einer Personengesellschaft

Im Falle eines Partnerschaft die Aufteilung des Gewinns auf die Gesellschafter richtet sich ausschließlich nach den bei der Gründung der Gesellschaft getroffenen Vereinbarungen. Dasselbe gilt im Schadensfall tatsächlich.