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Adoptio

Das Annahme war das Annahme von jemandem, der alieni iuris ("unter dem Recht eines anderen"). Dies bedeutete, dass unter dem patria potestas fiel von jemand anderem, nämlich dem Familienvater, und einer von der Annahme eine neue Familienvater empfangen (Adopter, Adoptivvater). Dieser Übergang von einem Familie zu den anderen Familie (mutatio familiae) war für diesen Rechtsakt wesentlich.

Typen

Im spätantike Zeit wurde zwischen zwei Formen von unterschieden Annahme: das Annahmeplena ("vollständige Übernahme") und die Annahme minus Plena ("weniger vollständige Annahme").

Annahmeplena

Das Annahmeplena war in der Tat eine Fortsetzung der ältesten Form von Annahme, wo man durch die Annahme ging in die patria potestas der Person, von der man adoptiert wurde.

Annahme minus Plena

Das Annahme minus Plena war eine Variante, bei der man zwar auf die patria potestas desjenigen, von dem man adoptiert wurde, freilich ohne seine Ansprüche auf das Erbe seines ehemaligen Familie fallen lassen.

Siehe auch

Referenz