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Priorität bedeutet, dass ein Objekt oder eine Person eine höhere Priorität hat und daher früher im Prozess fortfahren darf.
Definition
Das Objekt, das keinen Vorrang hat, muss gegebenenfalls auf das Objekt warten (Vorrang geben). Die Gewährung von Priorität bedeutet nicht unbedingt „Aufhören“, obwohl es in der Praxis meist darauf hinausläuft. Es genügt, dem anderen die ungehinderte Weiterfahrt zu ermöglichen, und wenn dies ohne Anhalten möglich ist, kann der Verkehrsteilnehmer ohne Anhalten ausweichen. Ein Beispiel ist das Autobahn, wo das Anhalten grundsätzlich nicht erlaubt ist und daher dem Verlangsamen oder Verlangsamen Vorrang eingeräumt wird.
Der Unterschied zwischen Priorität und Priorität ist, dass die Priorität mehrere Ebenen hat, nach denen sortiert werden muss. Vorrang hat nur zwei Ebenen: Vorrang oder kein Vorrang.
Spezifische Bedeutungen
Der Begriff wird hauptsächlich in der der Verkehr. Nicht nur der Straßenverkehr, sondern auch der Wasser- und Flugverkehr haben Vorrangregeln.
Rechtliche Bedeutung
Priorität ist auch ein Begriff innerhalb des Rechts (hauptsächlich Insolvenzrecht und Erbrecht), wo er sich auf die Reihenfolge von Forderungen gegeneinander, wenn der Nachlass zu wenige Mittel enthält, um alle Forderungen zu begleichen. Die Regeln können je nach Land unterschiedlich sein, aber normalerweise ist die Rangfolge wie folgt:
- Insolvenzkosten wie Kuratorenhonorar, Gerichtsgebühren für den Insolvenzantrag etc.
- Kosten der Konservierung. Wenn diese Wartungskosten nicht anfallen, führt dies zu Vermögensschäden und somit werden diese Kosten stark privilegiert. Man kann an die Fütterung und Pflege eines teuren Rennpferdes denken, aber auch an die notwendigen administrativen Maßnahmen, um einen Betrieb aufrechtzuerhalten.
- Steuern und Sozialabgaben, Lohnkosten nach Insolvenz.
- Separatisten wie Pfand- und Hypothekengläubiger, Rückforderungsansprüche (sie sind zwar nicht Teil des Rankings, werden aber nicht berücksichtigt. Sie benötigen jedoch die Mitwirkung des Treuhänders).
- Gehaltsforderungen aus der Zeit vor der Insolvenz.
- Andere privilegierte Ansprüche.
- De facto privilegierte Ansprüche, zum Beispiel Energieversorger. Ihre Lieferungen und Leistungen sind notwendig, haben jedoch keinen gesetzlichen Vorrang. Sie können jedoch einfach die Lieferung einstellen und der Treuhänder kann sie nicht zwingen, die Lieferung fortzusetzen.
- Wettbewerbsansprüche, d.h. Ansprüche ohne Priorität. Man denke an gewöhnliche ausstehende Forderungen oder Kredite ohne Sicherungsrechte.
- Nachrangige Ansprüche. Es wird festgelegt, dass der Gläubiger eine nachrangige Prioritätsstellung hat, dh nach allen oben genannten Parteien. Auch bei der Nachrangigkeit kann man wieder eine Rangfolge erstellen, beispielsweise verschiedene Kategorien von Anleihegläubigern.
- Die Aktionäre.
Straßenverkehr
Im Verkehr muss Vorrang den Verkehrsfluss regeln Kollisionen verhindern. Priorität ist hier kein Anspruch auf Empfang, sondern eine Verpflichtung zur Gewährung.
Im Die Niederlande Vorrang im Verkehr ist geregelt mit Straßenschilder und/oder Haifischzähne. In Ermangelung von Verkehrszeichen gelten einige Standardregeln: Der Verkehr auf der befestigten Straße hat immer Vorrang vor dem Verkehr auf der unbefestigten Straße. An Kreuzungen von befestigten oder unbefestigten Straßen muss Vorfahrtsfahrern Vorfahrt gewährt werden. Der Geradeausverkehr auf derselben Straße (einschließlich Fußgänger) hat Vorrang vor dem Abbiegeverkehr. Eine kurze Kurve (rechts abbiegen) hat Vorrang vor einer langen Kurve (links abbiegen). Darüber hinaus führt das Zusammenführen von Verkehr auf a Tour immer dem Verkehr auf der Straße selbst weichen. Auch Verkehr von a Ausfahrt muss dem Verkehr auf der Durchgangsstraße weichen. Außerdem hat jemand, der eine Sonderbetrieb räumt auch allen anderen Verkehren Vorfahrt ein.
Bis um 1990 In den Niederlanden gilt die Ausnahmeregel, dass der schnelle Verkehr (Kraftfahrzeuge) hatte Vorrang vor langsamem Verkehr (einschließlich Mopeds). Ein Verkehrsteilnehmer musste daher erkennen können, zu welcher Kategorie ein anderes Fahrzeug gehört, insbesondere die Unterscheidung zwischen einem Moped und einem Motorrad war mal ein problem.
Dennoch gibt es Verkehrsteilnehmer, die mehr oder weniger Priorität haben:
- vorrangige Fahrzeuge (Polizei, Feuerwehr etc. mit Licht- und Tonsignalen)
- Militärkonvoi oder Trauerzug, nachdem das erste Fahrzeug vorbeigefahren ist
- Fußgänger auf einen Zebrastreifen
- Straßenbahnen
- Andere Treiber
- Fußgänger.
In Belgien hat der Kassationshof entschieden, dass der Vorrang von rechts auch für eine Fahrspurreduzierung rechts gilt.[1]
Abschaffung des Vorrangs des Rechts
| B1: Priorität gewähren. | B5: Stoppen und Priorität einräumen. |
In Belgien haben Experten unter anderem die Flämischer Tourismusverband-Flämischer Autofahrerverband (VTB-VAB) zur Abschaffung des Vorfahrtsrechts. Dies wäre eine veraltete Regel, die zu oft zu Unfällen führt, weil die Menschen davon ausgehen, dass die Menschen Vorfahrt haben und es daher sicher ist. Im Jahr 2017 gab es landesweit mehr als 15.000 Kollisionen an Vorfahrtskreuzungen (durchschnittlich 42 Mal pro Tag) – das sind laut Dachverband der Versicherer knapp 5 % aller Schäden. Assuralia. In den 2010er Jahren beschlossen daher mehrere flämische Gemeinden, die Zahl der Kreuzungen mit Vorrang von rechts und mehr zu reduzieren Vorrangstraßen durch zusätzliche Verkehrszeichen, nämlich umgekehrte Dreiecke (B1, die verlangen, dass Verkehrsteilnehmer anderen vor dem Überqueren der Straße ausweichen) und Stoppschilder (B5, die verlangen, dass Verkehrsteilnehmer an der Kreuzung anhalten und anderen vor dem Überqueren der Straße Vorfahrt gewähren) Straße) selbst überqueren). Zu den Gemeinden gehören: Bekkevoort, Dilbeek, Gelb, Gooik, Mitglied, Fussel, Lubbeek, Tielt-Winge und Wervik; in dem Flämisch-Brabant Glabbeek Im Dezember 2017 wurden sogar alle Kreuzungen mit Vorrang von rechts abgeschafft. In den betroffenen Gemeinden hat sich gezeigt, dass die Zahl der Verkehrsunfälle deutlich zurückgegangen ist.[2]
Gelegentliche Priorität im Straßenverkehr
In Verkehrssituationen mit mehr als zwei Fahrzeugen ist es möglich, dass ein Fahrzeug Gelegenheitspriorität Könnte bekommen. Sich gegenseitig Vorrang zu geben führt zu einem Zirkelschluss, bei dem sich kein Fahrzeug bewegen darf, weil alle einander weichen müssen. Ein typisches Beispiel ist a Überschneidung mit vier Autos, die geradeaus fahren.
Gelegentliche Priorität wird manchmal auch aus Höflichkeit gegeben[Quelle?] denn sonst bekommt ein Autofahrer kaum eine Chance, auf eine Straße zu kommen. Dies kann passieren, wenn jemand von einer Ausfahrt nach links abbiegt, die Straße stark befahren ist und die Sicht beispielsweise auch durch parkende Fahrzeuge versperrt ist. Dies gilt insbesondere für LKWs, die groß und schwer sind und Zeit benötigen, um sich in Bewegung zu setzen.
Hier müssen die Verkehrsteilnehmer natürlich besonders vorsichtig sein, denn sie können nur auf die nonverbale Kommunikation des anderen zurückgreifen. Dies geschieht oft durch vorsichtiges Vorwärtsfahren und Blickkontakt mit dem anderen Fahrer; ein Nicken, deutliches Verlangsamen, erhobene Hand oder bei Dunkelheit ein Lichtsignal ist oft das Zeichen für die eingeholte Erlaubnis, die ggf. als Dankeschön beantwortet werden kann (Kopfnicken, Geste).
Gelegentliche Vorfahrt kann daher als nonverbale pragmatische „Vereinbarung“ zwischen Fahrern gesehen werden, die von den Verkehrsregeln abweicht.
Nehmen Sie Priorität
Anlasspriorität sollte nicht verwechselt werden mit Vorrang haben. Wenn jemand die Vorfahrt nimmt, nimmt er sich willkürlich die Vorfahrt zu, ohne dass ihm die Verkehrsregeln das Recht dazu geben und ohne die Zustimmung des oder der Fahrer, die in der Situation normalerweise Vorfahrt haben oder haben. Dies ist natürlich ein sehr gefährliches Verhalten, das zu Unfällen führen kann und gegen das Polizei und Justiz vorgehen. Wenn jemand die Vorfahrtsregeln (oder die Verkehrsregeln im Allgemeinen) nachweislich nicht beachtet hat, führt dies bei einem Unfall mit dieser Person zu einer zivilrechtlichen Haftung. Die Nichteinhaltung der Vorfahrtsregeln wird auch im Falle eines Strafverfahrens (z. B. Verletzung oder schuldhafter Tod bei Kollision) zum Nachteil des Fahrers ausgelegt.
Siehe auch
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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