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Brommobiel
Ein Kleinstwagen

EIN Kleinstwagen ist ein motorisiertes Fahrzeug mit begrenzter Höchstgeschwindigkeit mit mehr als zwei Rädern. Heute ist es vierrädrig. Das Kleinstwagen ist rund 1980 stammt aus Frankreich und tat in 1995 seine Einreise in die Niederlande.

Ein Kleinstwagen muss nicht verwechseln mit a behindertes Fahrzeug.

Ein neues Kleinstwagen kostet 10.000 bis 16.000 Euro[Quelle?] und war damit 2009 teurer als ein kleiner Pkw.[Quelle?]

Ein Kleinstwagen hat einen Verbrennungsmotor oder einen Elektromotor mit einer maximal zulässigen Leistung von 4 Kilowatt. EIN Zündmotor mit einem maximalen Hubraum von 50 ccm, wie er bei Zweirädern üblich ist Mopeds, ist theoretisch erlaubt, reicht aber nicht aus, um die schwerere Karosserie eines Kleinstwagens anzutreiben. Stattdessen hat ein Kleinstwagen meist einen Zweizylinder Dieselmotor (Viertakt) mit einem Hubraum von 400 bis 523 ccm. Das Leergewicht darf 350 Kilogramm nicht überschreiten, um der niederländischen und belgischen Gesetzgebung für Mopeds zu entsprechen. In den europäischen Vorschriften gehören vierrädrige Kleinstwagen zur Kategorie L6e: leichtes Quadri-Mobil für die Personenbeförderung.

Ein Kleinstwagen hat zwei Sitze nebeneinander.

Alle Kleinstwagen haben a variomatik, bekannt von früher DAF-Autos.[Quelle?]

Niederländische Gesetzgebung

Es Verkehrsordnungs- und Verkehrszeichenverordnung 1990 (RVV) definiert einen Kleinstwagen als Moped an mehr als zwei Rädern mit a Körper, und bietet unter anderem:

  • Die Vorschriften des RVV für Kraftfahrzeuge gelten anstelle der Vorschriften für Kleinkrafträder auch für Kleinstwagen, sofern nicht anders angegeben.
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km/h.
  • Es dürfen maximal 2 Sitzplätze vorhanden sein.

Das Straßenverkehrsgesetz 1994 (WVW) legt fest, dass ein Kraftfahrzeug auf vier Rädern, das kein Behindertenfahrzeug ist, als Moped gilt, wenn:

  • Es hat eine maximale Konstruktionsgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und eine Leermasse von weniger als 350 kg, ohne die Masse der Batterien in Elektrofahrzeugen, und einen der folgenden drei Motortypen:
    • ein Motorrad mit elektrische Zündung mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (normalerweise a Benzinmotor)
    • ein Verbrennungsmotor mit einer maximalen Nettoleistung von nicht mehr als 4 kW (normalerweise a Dieselmotor)
    • ein Elektromotor mit einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW

Ein Hubraum von 50 ccm ist nicht viel, weshalb die meisten Kleinstwagen mit Diesel oder Strom fahren.[1]

Der Fahrer muss ein Moped habenFührerschein haben und der Besitzer braucht nicht Kfz-Steuer bezahlen. Wenn keine Sicherheitsgurte vorhanden sind, verwenden Sie Helm verpflichtet. Eine Helmpflicht besteht dann nur noch, wenn es sich um ein Kleinstfahrzeug mit offener Körper, bei einem sogenannten geschlossenen Körper (wie einem Auto) ist ein Helm nicht erforderlich, wenn keine Sicherheitsgurte vorhanden sind.

Ein Mikroauto ist auf einem Radweg nicht erlaubt, Autobahn, Autobahn und Straßen mit Sperrerklärung für langsamen Verkehr (Zeichen C9).

Seit September 2005, a Kennzeichenpflicht und seit dem 1. Oktober 2009 ist ein AM-Führerschein obligatorisch.[2]

Niederländisches Straßenschild C8.svg
Niederländisches Straßenschild C15.svg
 
Niederländisches Straßenschild C9.svg
C8 und C15: Kleinstwagen, Reiter, Vieh und Wagen erlaubtC9: Geschlossen für Kleinstwagen, Reiter, Vieh und Wagen

Eine Kombination der Verkehrszeichen für die Sperrungserklärung C8 und C15 ist nicht gleich C9, obwohl die Bilder auf den Schildern gleich sind. C8 ist nämlich ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, also nicht für Kleinstwagen. C9 ist ausdrücklich ein Verbot für Kleinstwagen.

VerkehrsschildBedeutungMoped erlaubt / nicht erlaubt
Niederländisches Straßenschild C8.svg
C8 Verboten für Kraftfahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können und dürfenJa Ja
Niederländisches Straßenschild C15.svg
C15 Verboten für Mopedfahrer, Radfahrer und behinderte Fahrzeuge.Ja Ja
Niederländisches Straßenschild C9.svg
C9 Gesperrt für Fahrer, Vieh, Wagen, Kraftfahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen und Kleinstwagen sowie Fahrräder, Mopeds und BehindertenfahrzeugeNein Nein
OB65 oder OB55OB65: Kleinstwagen erlaubt. OB55: außer Traktoren[3][Quelle?] Ja Ja

Nummernschild

Bei der Kennzeichenvergabe gilt der Kleinstwagen als Moped. Das erkennt man am Nummernschild: ein Minischild ähnlich dem eines Mopeds. Ein Kleinstwagen hat vorne kein Nummernschild.

Ein Kleinstwagen wird jedoch mit Platz für ein großes Nummernschild hergestellt, wie es ein Auto hat. Der verbleibende Platz wird manchmal für eine freiwillige Bezeichnung "45 KM" oder einen schönen Namen verwendet. Ein gelber Aufkleber oder ein Nummernschild ist nicht erlaubt, weil es zu sehr nach einem aussieht Nummernschild.

Unterschiede zu einem behinderten Fahrzeug

Unterschiede zu a behindertes Fahrzeug einschließen:

  • Ein Kleinstwagen ist normalerweise breiter (ein Behindertenfahrzeug darf nicht breiter als 110 cm sein). Ein Kleinstwagen sieht daher oft eher aus wie ein normales Auto.
  • Obligatorischer Mopedpfad
    Ein Microcar ist auf a nicht erlaubt Bürgersteig/Fußweg, Fahrradweg oder einen Fahrrad-/Mopedweg fahren. Im Die Niederlande es gibt Stellen, an denen ein Moped-Auto auf dem Moped-Weg fahren darf, dies wird durch das Straßenschild G12a (siehe Bild) in Kombination mit dem unteren Schild "Mikroauto erlaubt" angezeigt. Auf dem (Moped-)Radweg der Abschlussdijk ist dies beispielsweise arrangiert, weil Kleinstwagen sonst viele Umwege in Kauf nehmen müssen.
  • Ein Microcar ist auf einem Geh- oder Fußweg nicht erlaubt Parken. Dies bedeutet auch mögliche Parkkosten, genau wie bei einem normalen Auto.
  • Auch für ein behindertes Fahrzeug ist kein Führerschein erforderlich.

Belgische Gesetzgebung

Nach der belgischen Verkehrsgesetzgebung ist der Kleinstwagen ein vierrädriges Fahrzeug Moped Klasse B, mit einer auf 45 Stundenkilometer begrenzten Höchstgeschwindigkeit und einem maximalen Leergewicht von 350 kg. Die angegebene maximale Motorleistung variiert je nach Fahrzeugbauweise; in der Regel sind es die Standard-Maximalwerte von 50 ccm, oder wenn das Fahrzeug einen Dieselmotor hat, maximal 4 kW.

Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein und, falls nach dem 14. Februar 1961 geboren, zusätzlich einen gültigen Führerschein der (mindestens) Klasse A3 besitzen.

Für das Microcar ist eine Versicherung obligatorisch. Es muss keine Kfz-Steuer („Straßensteuer“) entrichtet werden.

Am Fahrzeug darf kein Kennzeichen angebracht werden. Ab März 2014 ist jedoch ein Nummernschild vorgeschrieben.[4][Quelle?]

EIN Helm ist nicht obligatorisch, sofern Sicherheitsgurte vorhanden sind.

Das Fahren des Kleinstwagens ist auf Autobahnen, Schnellstraßen, überall dort, wo das Auto verboten ist, auf Radwegen, Gehwegen und dort, wo es gesetzlich verboten ist (zB Einbahnstraße), verboten.

Wie das Moped der Klasse B muss er sich in seiner Fahrtrichtung ganz rechts auf der (ganz rechten) Fahrspur bewegen, mit Ausnahme der Vorsortierspur. Enthält die Fahrbahn keine Fahrstreifen, muss er sich in seiner Fahrtrichtung ganz nach rechts von der Fahrbahn bewegen.

Eine Ausnahme von der Gesetzgebung für Mopedfahrer, die besagt, dass ein Moped, das nicht gefahren wurde, nicht auf einem öffentlichen Parkplatz parken darf, das Moped darf dies tun. Dann muss er auch die örtliche Gesetzgebung (Parkuhr, örtliche Parkgebühr, Parkscheibe etc.) beachten.

Elektro-Kleinstwagen

In Zeiten eines wachsenden Umweltbewusstseins, Erderwärmung und energiesparend werden elektrische Kleinstfahrzeuge zu einem alternativen Verkehrsmittel für kurze Distanzen und für den Nahverkehr.

Die bekannteste Anwendung von Elektro-Minifahrzeugen ist die Golfwagen. Daneben gibt es Elektro-Minifahrzeuge, die hinsichtlich Sicherheit und Vorschriften vollständig an den Verkehr auf öffentlichen Straßen angepasst sind. Sie sind sehr kompakt (nur 1,20 m breit) und haben eine Reichweite 60 km mit einer einzigen Ladung (8 Stunden).

Der Elektro-Kleinstwagen sticht im Straßenverkehr heraus und wurde deshalb im Sommer 2009 häufig eingesetzt[Quelle?] in Küstenstädten wie Knokke-Heist.

Marken

Wissenswertes

  • Der Name ist offiziell Kleinstwagen, aber dieser Name ist in der Volkssprache nicht sehr gut etabliert. Spricht oft mit von 45 km Auto. Es gibt einen Namensvorschlag Moped.
  • Liger war früher bekannt für seine Rennautos, heute stellen sie hauptsächlich Kleinstwagen her. Ligier ist auch der Schöpfer des Kleinstwagen[6]

Siehe auch