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EIN Rechtsakt (lat. Rechtsakt) in der Theorie von Gerade ist eine Handlung, die jemand mit der Absicht ein bestimmter Rechtswirksamkeit zu etablieren. Es Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch enthält keine Definition des Rechtsakts, aber Buch 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gibt in Artikel 33 an, was für einen Rechtsakt erforderlich ist:
Ein Rechtsakt bedarf eines auf eine durch eine Erklärung offenbar gewordenen Rechtswirkung gerichteten Testaments.
Ein Rechtsakt ist per Definition a rechtliche Tatsache.
| Gesetzliche Fakten-SchemaNiederländisch privat und öffentliches Recht | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Fakten (Ereignisse, Umstände, Handlungen, Zeitüberschreitungen) | ||||||||||||||
| Rechtliche Fakten (Ereignisse, Umstände, Handlungen, Zeitüberschreitungen mitRechtswirksamkeit) | nackte Fakten (Ereignisse, Umstände, menschliche Handlungen, Zeitablauf) ohne Rechtswirksamkeit) | |||||||||||||
| Menschliche Handlungen mit Rechtswirkung | Bloße rechtliche Fakten (Tatsachen mit Rechtswirkung, da keine menschlichen Handlungen) VerjährungversterbenGeburt Nähe | |||||||||||||
| Rechtsakte (menschliche Handlungen mit beabsichtigt Rechtswirksamkeit) | Tatsächliche Handlungen (menschliche Handlungen mit unbeabsichtigt Rechtswirksamkeit) | |||||||||||||
| Einseitige Rechtsakte | Multilaterale Rechtsakte | Ungesetzliche Handlung Unfall verursachen,Gefährdung und/oder Straftat Mord,Totschlag,Diebstahl | rechtmäßige Handlung Fallmanagement, ungerechtfertigte Bereicherung, unrechtmäßige Zahlung | |||||||||||
| einseitig Privatrecht Rechtsakt | einseitig öffentliches Recht Rechtsakt GesetzgebungEntscheidung mit allgemeiner Geltung, Entscheidung, Urteil | Mehrseitig Privatrecht Rechtsakt | Mehrseitig öffentliches Recht Rechtsakt Vereinbarung zwischen staatlichen Stellen | |||||||||||
| Gezielter einseitiger privatrechtlicher Rechtsakt Angebot,Annahme,Stornierung Arbeitsvertrag | Ungerichteter einseitiger privatrechtlicher Rechtsakt werden,Ablehnung/AnnahmeErbe | Privatrechtliche Vereinbarungen | Sonstige multilaterale Rechtsakte des Privatrechts | |||||||||||
| Engagement schaffend (obligatorisch) Zustimmung | Eigentumsrechtliche Vereinbarung Lieferanten, Zuordnung | befreiend (befreiend) Zustimmung Verzicht, entfernung | Familiengesetz Zustimmung Ehevertrag | Sonstige Vereinbarungen | ||||||||||
| Gegenseitige Vereinbarung Kaufen, Miete | Einseitige Vereinbarung Spende | |||||||||||||
Rechtshandlung und tatsächliche Handlung
Nicht jede Handlung mit Rechtsfolgen ist eine Rechtshandlung. Für eine Rechtshandlung ist es erforderlich, dass die Rechtswirkung beabsichtigt ist.
Wenn der TV-Händler bei der Lieferung des Geräts falsch abbiegt und Verkehrsschild überläuft, gibt es eine Rechtsfolge. Der Mann ist verantwortlich für den Schaden. Von einem Rechtsakt kann jedoch nicht die Rede sein, denn diese Folge ist nicht Absicht der Tat.
Privatrechtsakt
Der Begriff „Rechtsakt“ wird in der Regel im Zusammenhang mit privatrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen verwendet, Privatrecht.
Einseitige und multilaterale Rechtsakte
Rechtsakte können sowohl einseitig als auch mehrseitig sein. Bei einem einseitigen Rechtsakt muss nur eine Person ihren auf Rechtswirkung gerichteten Willen offenlegen. Ein Beispiel für einen einseitigen Rechtsakt ist die Annahme oder Ablehnung einer Erbschaft. Für einen multilateralen Rechtsakt müssen mehr Personen gleiche Rechtswirkung gerichteten Willen. Die häufigste Form eines multilateralen Rechtsaktes ist der Abschluss a Zustimmung. Es gibt auch den multilateralen Rechtsakt, der eine einseitige Vereinbarung schafft. zB: Spende. Es handelt sich um eine einseitige Vereinbarung, da nur eine Partei eine Verpflichtung eingeht (dh: zu spenden), die andere Partei keine Verpflichtung hat. Dies ist jedoch ein multilateraler Rechtsakt, weil beide Parteien ihren Willen ausdrücken: Der Geber drückt den Willen zum Geben aus, der Empfänger drückt den Willen zum Empfangen aus (Annahme). Bei einer Spende ist die Annahme verpflichtend, es handelt sich also um einen multilateralen Rechtsakt.
Andere Rechtshandlungen können beispielsweise sein: Testamentserrichtung, Abschluss eines Prozess, Gründung einer Verband.
Der Rechtsakt kann darin bestehen, eine Unterschrift im Rahmen eines Vertrages, aber auch wenn jemand in einem Cafe Bier bestellen, ist schon von einem Rechtsakt die Rede. Er schließt damit im rechtlichen Sinne einen Kaufvertrag über das Bier ab.
Wenn ein Kunde in einem Elektronikgeschäft sagt: "Dies Fernseher Ich finde es am schönsten.", ist kein Rechtsakt. Er hat noch nicht gesagt, dass er es auch kaufen möchte und es gibt noch keine rechtlichen Konsequenzen. Wenn er sagt "Ich kaufe es" und der Verkäufer sagt "Ausgezeichnet !" liegt ein Rechtsakt vor: Ein Kaufvertrag ist abgeschlossen.
Gültigkeit
Das Gesetz bestimmt, wer eine Rechtshandlung vornehmen kann und darf. Ein fünfjähriges Kind ist es nicht Rechtsfähigkeit und kann daher niemals eine Rechtshandlung vornehmen. Auch jemand, der unter Vormundschaft gestellt wurde, ist nicht geschäftsfähig. Er hat dann eine andere Person (einen Kurator), die die Handlungen für ihn ausführt.
Für bestimmte Rechtshandlungen kann es sein, dass jemand die Erlaubnis einer anderen Person benötigt. Beispiele:
- Ein Vorstand eines Vereins kann beim Kauf eines Gebäudes oder sonstiger Immobilien bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
- In den Niederlanden benötigt eine verheiratete Person die Erlaubnis ihres Ehepartners, um einen Ratenkaufvertrag abzuschließen.
Nichtigkeit
Das Gesetz sieht auch vor, dass Rechtshandlungen unter bestimmten Umständen Leere sein. Das heißt, sie sind nicht gültig und haben keine Wirkung. Das niederländische Recht besagt zum Beispiel:
- Eine Rechtshandlung, die ihrem Inhalt nach gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstößt, ist nichtig.
Wenn also jemand (rein hypothetisch) einen Auftragsmörder vor Gericht bringt Standard weil er zugestimmt hat Mord nicht erfüllt hat, wird das Zivilgericht ihn für unzulässig erklären: ein solcher Vertrag zählt nicht. (Es ist natürlich wichtig für das Strafgericht.) Siehe auch: Bedeutungslosigkeit.
Zerstörbarkeit
In anderen Fällen können sie zerstörbar d.h. jemand kann sie durch eine Mitteilung an die andere Partei vernichten lassen, ansonsten bleiben sie aber nur gültig. Ein Beispiel hierfür ist eine Rechtshandlung, die ohne die erforderliche Einwilligung erfolgt. Siehe auch: Zerstörbarkeit.
Rechtshandlung vorbehaltlich einer Zeit oder Bedingung
Artikel 3:38 sieht vor:
Sofern das Gesetz oder die Art des Rechtsaktes nichts anderes vorschreibt, kann ein Rechtsakt mit einer Frist oder Bedingung vollzogen werden. Die Erfüllung einer Bedingung hat keine Rückwirkung.
Rechtsakt des öffentlichen Rechts
Eine besondere Rechtsform ist die öffentliches Recht Rechtsakt. Das ist ein Akt einer staatlichen Stelle, durch die sie ihre Aufgabe und Macht als... Regierung Übungen. Beispiele hierfür sind:
- Gründung eines Recht oder Regulierung,
- Gewährung oder Verweigerung eines Lizenz,
- eine Anweisung erteilen, zu deren Einhaltung ein Bürger verpflichtet ist,
- Ernennung von Beamte
Siehe auch: Entscheidung
Ein Stoppschild von einem Polizisten, der eine Verkehrskontrolle durchführt, ist also auch ein Rechtsakt, wird aber meist nicht so genannt.
Eine Aussage von a Richter ebenfalls ein Rechtsakt im Sinne der Definition, der Begriff „Rechtsakt“ wird dafür in der Praxis jedoch nicht verwendet.